Diese Richtlinien werden von der Postgeschichtlichen Kommission der FIP herausgegeben, um praktische Ratschläge zur Anwendung der Allgemeinen Bestimmungen zur Bewertung von Exponaten (GREV) (1.1 – 1.4) und der Besonderen Bestimmungen zur Bewertung postgeschichtlicher Exponate (SREV) zu geben, wie sie auf dem 70. Kongress in Bukarest, Rumänien, genehmigt wurden. 

Bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Autoritätsebene der GREV, der SREV für Exponate zur Postgeschichte und dieser Richtlinien hat die GREV die höchste Autoritätsebene; die SREV für Exponate zur Postgeschichte hat die zweithöchste Autoritätsebene und diese Richtlinien haben gegenüber allen Entscheidungen des FIP-Kongresses einen niedrigeren Rang. 

Die Richtlinien wurden entwickelt, um Aussteller bei der Vorbereitung und Juroren bei der Bewertung postgeschichtlicher Exponate zu unterstützen. Sie bieten Orientierung und praktische Ratschläge zu: 

  1. Definition und Wesen postgeschichtlicher Exponate und die drei Unterklassen postgeschichtlicher Exponate 
  2. Die Prinzipien der Ausstellungsgestaltung 
  3. Die Bewertungskriterien für die Beurteilung postgeschichtlicher Exponate und ihre Anwendung 
  4. Schlussbestimmungen 

1. Definition und Wesen postgeschichtlicher Exponate und die drei Unterklassen postgeschichtlicher Exponate 

1.1 Eine Ausstellung zur Postgeschichte umfasst gebrauchte Umschläge und Briefe, gebrauchtes Ganzsachenpapier, gebrauchte Briefmarken und andere postalische Dokumente, die nach einem ausgewogenen Plan ausgewählt, beschrieben und zusammengestellt wurden, um jeden Aspekt der Postgeschichte zu erschließen. Solche Ausstellungen konzentrieren sich im Allgemeinen auf Tarife, Routen, Vorschriften, Markierungen, Gebräuche und andere postalische Aspekte, Dienste, Funktionen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Geschichte der Postdienste. 

1.2 Eine Ausstellung zur Postgeschichte zeigt und erklärt durch Analyse der darin enthaltenen philatelistischen Objekte die Entwicklung oder Funktionsweise eines oder mehrerer Postdienste; die praktische Anwendung von Postgebühren, Regeln und Vorschriften sowie die Untersuchung und Klassifizierung der Verwendung von philatelistischem Material und/oder Poststempeln zur Veranschaulichung des Hauptthemas der Ausstellung. Dies gilt für Ausstellungen von den Anfängen organisierter Postdienste bis hin zu denen der Gegenwart. Historische, soziale und spezielle Studienausstellungen (Klasse 2C, siehe unten) zeigen die Interaktion des Postsystems mit der Gesellschaft, Ereignissen, dem Handel oder der historischen Geographie eines Gebiets und die Auswirkungen, die das Postsystem auf die Menschheit und/oder die Menschheit auf das Postsystem hat. 

1.3 So ist es beispielsweise möglich, die Entwicklung des Postverkehrs zwischen zwei oder mehreren Gebieten , Nationen oder Kontinenten darzustellen, die Entwicklung der Postdienste in einem Land, einem Bezirk oder einem einzelnen geografischen Ort. Alternativ kann die Entwicklung eines speziellen Postdienstes dargestellt werden – entweder weltweit, in einem Land oder einer Gruppe von Ländern oder auf lokaler Ebene. 

1.4 Die Anlagen können chronologisch, geographisch (z. B. nach lokalen oder nationalen Bezirken), nach Transportmittel/Dienstleistung, Postart, Tarif, Poststempel oder auf jede andere vom Aussteller als sinnvoll erachtete Weise gegliedert werden. Um hohe Punktzahlen zu erzielen, sollte die Struktur der Anlage logisch und konsistent sein. In sinnvollen Fällen kann die Unterstruktur zwischen den Kapiteln variieren.

1.5 Die wirkungsvollsten Exponate zur Postgeschichte vermeiden nach Möglichkeit die Duplizierung ähnlicher Objekte und große zeitliche Lücken sowie die Einbeziehung von Objekten, die für das gezeigte Thema nicht direkt relevant sind. Mit seltenen Ausnahmen sind Aufsätze und Probedrucke, ungebrauchte Briefmarken und ungebrauchte Ganzsachen irrelevant. Werden sie gezeigt, muss ihre Einbeziehung begründet werden. 

1.6 Generell sollte eine Ausstellung zur Postgeschichte interessante (philatelistische und gegebenenfalls nicht-philatelistische) Gegenstände zeigen, die das Material und das Ausstellungsthema optimal zur Geltung bringen. Sie sollte nicht den Anschein eines Manuskripts für eine Monographie erwecken, bei dem der Text das Material dominiert. 

1.7 Es ist anerkannt, dass bedeutende Exponate zur Postgeschichte für jeden Zeitraum der Postgeschichte von den Anfängen des Postdienstes bis hin zur Mechanisierung des Postwesens in jüngster Zeit erstellt werden können und dass in jedem Zeitraum wichtige Entwicklungen im Postwesen stattfanden und gewürdigt werden sollten. 

1.8 Es werden drei Klassen postgeschichtlicher Exponate anerkannt. 
1.8.1 Klasse 2A – Postgeschichtliche Exponate im Zusammenhang mit Postdiensten und -systemen. Beispiele für postgeschichtliche Themen der Klasse 2A sind (aber nicht ausschließlich): 

  1. Die Entwicklung oder der Betrieb eines oder mehrerer Postdienste und -systeme innerhalb eines Landes, Bezirks oder einer Region oder zwischen Ländern und Kontinenten
  2. die praktische Anwendung von Postgesetzen, Regeln und Vorschriften und/oder bestimmten Postdiensten 
  3. Vorgeklebte Postdienste 
  4. Postgebühren 
  5. Routen für den Posttransport 
  6. Militärpost, Feldpost, Belagerungspost, Kriegsgefangenenpost, Zivil- und Militärpost aus Internierungslagern 
  7. Seepost, Bahnpost und/oder Binnenschiffspost 
  8. Alle Arten von mobilen Postämtern
  9. Katastrophenmail 
  10. Desinfizierte Post 
  11. Zensurmail 
  12. Nachporto 
  13. Automatisierung der Mails 
  14. Speditionskennzeichnung 
  15. Offizielle Post, kostenlose Frankierung

In der Klasse 2A sollten Karten, Verordnungen, Bekanntmachungen usw. nur verwendet werden, wenn sie für die Entwicklung und Dokumentation des gewählten Themas relevant sind und in ihrer Anzahl begrenzt sein. 

Exponate zu diesen Themen enthalten häufig entsprechende Poststempel. Eine Studie, die hauptsächlich nach diesen Stempeln strukturiert und behandelt wird, wird üblicherweise als Thema der Klasse 2B eingestuft (siehe unten). 

1.8.2 Klasse 2B – Exponate der Markophilie – bezieht sich auf die Untersuchung und Klassifizierung von Postmarkierungen 

Eine solche Ausstellung kann jeden Zeitraum der Postgeschichte von der Zeit vor der Briefmarke bis heute abdecken. Sie umfasst alle Arten von Entwertungen und Vernichtungen, einschließlich handschriftlicher Markierungen, die von offiziellen und privaten Postdiensten angebracht wurden. Die Untersuchung kann sich auf Funktion, Verwendungszeitraum, Verwendungsort, Farbe, Zustand oder andere Veränderungen im Laufe der Zeit oder andere Aspekte von Postmarkierungen beziehen. Themen können Dienst- oder Dienstleistungsmarkierungen wie Registrierungs-, See- und Wanderpostämter, Desinfektions- und Hinweismarkierungen sein. 

Zu den Exponaten der Marcophilie zählen beispielsweise die Untersuchung reparierter Datumsstempel und die von Postverwaltungen verwendeten Methoden zur Entfernungsanzeige. Eine Untersuchung der verschiedenen Arten automatischer Postcodierungszeichen wäre ein Exponat der Marcophilie; die Einführung der Postautomatisierung durch eine Postverwaltung hingegen fällt in den Bereich der Postgeschichte (Klasse 2A). 

Der Nachweis von Kenntnissen und persönlichen Studien zu Poststempeln sollte die frühesten und spätesten aufgezeichneten Verwendungsdaten, die verwendeten Tintenfarben, die Identifizierung des Verwendungsorts, sofern dieser nicht aus dem Wortlaut oder bestimmten Typen hervorgeht (z. B. Identifizierung des Verwendungsorts von stummen oder numerischen Entwertungen) usw. umfassen. 

Markierungen sollten möglichst deutlich und mit allen wesentlichen Angaben versehen sein. Bei Exponaten der Markophilie, die auf Vernichtungsmarkierungen basieren, sollten diese vollständig und vorzugsweise auf dem Umschlag vorhanden sein. Teilprägungen sollten grundsätzlich vermieden werden; ebenso unnötige Duplikate derselben Markierung, mit Ausnahme früherer und späterer Daten zur Kennzeichnung des Nutzungszeitraums. 

Jeder Versuch, das Erscheinungsbild einer Postmarkierung nach deren Anbringung durch die Postbehörden zu verbessern, wird als Fälschung behandelt. (Siehe GREX Artikel 41.2) 

Die in einer Marcophily-Ausstellung gezeigten Briefmarken sind irrelevant, sofern sie sich in einem angemessenen Zustand befinden. Bei gebrauchten Briefmarken in einer Marcophily-Ausstellung basiert die Bewertung in erster Linie auf der Klassifizierung, Untersuchung, Qualität und Seltenheit der Poststempel und Entwertungen auf den Briefmarken. 

1.8.3 Klasse 2C – Historische, soziale und spezielle Studienausstellungen – betrifft postgeschichtliche Studien im weitesten Sinne 

Solche Ausstellungen untersuchen die Interaktion des Postsystems mit Geschichte, Gesellschaft, Ereignissen, Handel oder der historischen Geographie eines Gebiets sowie die Auswirkungen, die das Postsystem auf die Menschheit und die Menschheit auf das Postsystem hatte. 

Beispiele für Themen der Postgeschichte der Klasse 2C sind (aber nicht ausschließlich): 

  1. Telegrammdienste
  2. Grußkarten (einschließlich Valentinskarten) 
  3. Illustrierte, bildliche, kommerzielle Umschläge für den Postgebrauch 
  4. Untersuchungen zu den Auswirkungen eines Postsystems auf Handel, Gesellschaft und Industrie und zur Anpassung von Materialien durch Handel und Industrie für den Einsatz im Postsystem 
  5. Historische Studien 
  6. Studien zu einem Ereignis oder historischen Meilenstein

Zu den Themen der Postgeschichte der Klasse 2C gehört normalerweise Material, das von Handel und Gesellschaft für die Verwendung im Postsystem entwickelt wurde, und kann auch nicht-philatelistisches Material enthalten, sofern es für das Thema der Ausstellung relevant ist.

Die Verwendung von nicht-philatelistischem Material wird in Klasse 2C gefördert, sofern es für das Exponat relevant ist und die Behandlung fördert. Das nicht-philatelistische Material sollte das philatelistische Material jedoch nicht überlagern. Alle Exponate der Unterklasse 2C müssen in Standard-Ausstellungsrahmen ausgestellt werden können.

2. Grundsätze der Exponatgestaltung 
2.1 Die Exponatgestaltung 

Eine Ausstellung zur Postgeschichte sollte eine logische und zusammenhängende Zusammenstellung von Material (wie in 1.1-1.8.3 definiert) umfassen, um einen oder mehrere Aspekte der Postgeschichte zu veranschaulichen. 

In einer posthistorischen Ausstellung erzählt der Aussteller mit dem Exponat eine Geschichte. Normalerweise handelt es sich dabei um die Entwicklung eines oder mehrerer Aspekte des Postwesens (Details und Ausnahmen siehe oben unter 1.8.1-1.8.3). Eine posthistorische Ausstellung hat einen klar definierten Anfang und ein klares Ende. Anfang und Ende (Umfang) sollten logisch mit dem behandelten posthistorischen Thema verknüpft sein. Posthistorische Ausstellungen, deren Umfang und/oder Struktur primär durch traditionelle philatelistische Aspekte wie eine oder mehrere Briefmarken- oder Ganzsachenausgaben bestimmt wird, erzielen wahrscheinlich nicht die höchste Punktzahl. Die Exponate sollten vielmehr nach Tarif, Route, Vorschriften, Postart, chronologisch, geografisch (z. B. nach lokalen/nationalen Bezirken), nach Transportmittel/Dienstleistung oder nach jeder anderen posthistorischen Methode gegliedert sein, die der Aussteller für angemessen hält. Weitere Details und konkrete Vorschläge finden Sie oben unter 1.1-1.8.3. Das gewählte Thema muss sowohl für die ursprüngliche als auch für die potenzielle Größe der Ausstellung angemessen sein. 

2.2 Ein-Rahmen-Exponate 

Eine Ein-Rahmen-Ausstellung zur Postgeschichte soll eine Ausstellung innerhalb der unter 1.8.1-1.8.3 genannten Kategorien mit einem sehr engen Thema sein, das in einen Rahmen passt. Wenn ein Thema in mehr als einem Rahmen gezeigt werden kann oder wenn Material dupliziert werden muss, um einen Rahmen zu füllen, ist es als Thema für eine Ein-Rahmen-Ausstellung nicht geeignet. Alle Aspekte des gewählten Themas sollten in dem einen Rahmen vollständig behandelt werden. Eine Auswahl von Gegenständen aus einer Ausstellung mit mehreren Rahmen ist möglicherweise nur dann geeignet, wenn die Auswahl ein natürliches Unterthema der Ausstellung innerhalb eines Rahmens vollständig behandeln kann. In solchen Fällen benötigt die Ausstellung einen engeren Titel und in den meisten Fällen einen geänderten Plan und eine geänderte Behandlung. Eine Ausstellung, die nur die besten Gegenstände aus einer Ausstellung mit mehreren Rahmen zeigt („Rosinenpickerei“), ist als Ein-Rahmen-Ausstellung nicht geeignet, da alle Aspekte des gesamten Themas in nur einem Rahmen nicht angemessen behandelt würden. 

2.3 Das Einführungsblatt (oder die Titelseite) 

Alle Exponate zur Postgeschichte müssen ein Einführungsblatt enthalten. Dieses Einführungsblatt sollte Folgendes enthalten:

Der Titel der Ausstellung 

  • Eine Beschreibung des Zwecks der Ausstellung (Was ist in der Ausstellung enthalten und was fehlt) 
  • Eine Beschreibung des Umfangs der Ausstellung (Anfang und Ende und warum diese Grenzen gewählt wurden)
  • Ein Plan der Struktur der Ausstellung in Form von Kapiteln oder Abschnitten usw. Eine Auflistung des Ausstellungsinhalts „Bild für Bild“ oder „Seite für Seite“ bringt die Absicht des Ausstellers nicht optimal zum Ausdruck. 
  • Eine Liste der eigenen Recherchen des Ausstellers zum Thema (mit Verweisen auf Artikel oder Literatur) 
  • Eine Liste der wichtigsten - und möglichst gut zugänglichen - Literaturhinweise

Wenn der Platz es erlaubt, könnte das Einführungsblatt auch Folgendes enthalten: 

  • Kurze, präzise und relevante allgemeine postgeschichtliche Informationen zum Thema 
  • Wenn der Aussteller sich entscheidet, eine Hierarchie von Text- und/oder Absatzstilen zu verwenden, um unterschiedliche Ebenen der präsentierten Informationen anzuzeigen, sollte diese Struktur auf der Einführungsseite erläutert werden. 
  • Alles andere, was der Aussteller möglicherweise empfindet, könnte den Juroren bei der Vorbereitung auf die Beurteilung des Exponats helfen.

3. Die Bewertungskriterien für die Beurteilung postgeschichtlicher Exponate und ihre Anwendung 

Bei der Beurteilung eines postgeschichtlichen Exponats legt die Jury die folgenden allgemeinen Kriterien zugrunde (vgl. GREV, Artikel 4.2): 

  1. Behandlung - ref. GREV, Artikel 4.5: 20 Punkte 
  2. Philatelistische Bedeutung – vgl. GREV, Artikel 4.6: 10 Punkte 
  3. Philatelistische und verwandte Kenntnisse, Selbststudium und Forschung – vgl. GREV, Artikel 4.7: 35 Punkte 
  4. Zustand - ref. GREV, Artikel 4.8: 10 Punkte 
  5. Seltenheit – vgl. GREV, Artikel 4.8: 20 Punkte 
  6. Präsentation - ref. GREV, Artikel 4.9: 5 Punkte 

Gesamt: 100 Punkte. 

Aussteller sollten sich bewusst sein, dass sie die verschiedenen Aspekte sorgfältig prüfen müssen, um die Auszeichnung ihres Exponats zu maximieren. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu den grundlegenden Elementen der einzelnen Kriterien.

3.1 Behandlung (20 Punkte) 

Die Behandlung des Exponats spiegelt wider, inwieweit der Aussteller in der Lage ist, ein ausgewogenes Exponat zu erstellen, das dem gewählten Thema entspricht. Ein logischer, leicht verständlicher Aufbau und eine klare, prägnante Beschreibung helfen den Juroren, das Exponat zu würdigen. Bei der Beurteilung der Behandlung achten die Juroren darauf, dass die Aussagen des Einführungsblatts und des Plans im Exponat angemessen wiedergegeben sind. 

Die Jury bewertet: 

  • Wie gut das Einführungsblatt (oder die Titelseite) der Ausstellung den Zweck der Ausstellung zeigt, den Umfang definiert und den Plan und die Struktur erklärt und ob es den Juror zu der wichtigsten Literatur/Referenzen für das gewählte Thema führt 
  • Ob Thema und Umfang so gewählt wurden, dass im verfügbaren Raum eine ausgewogene Ausstellung gezeigt werden kann 
  • Gibt es einen natürlichen postgeschichtlichen Start- und Endpunkt der Ausstellung? 
  • Ob der Titel der Ausstellung dem Zweck, dem Umfang und dem Plan entspricht 
  • Ob der Inhalt Titel, Zweck, Umfang und Plan widerspiegelt 
  • Ob eine logische Handlung mit Text und Material dargestellt wird und eine gute Balance zwischen den verschiedenen Teilen der Ausstellung besteht 
  • Ob der Schwerpunkt primär auf der Postgeschichte (oder zB Geschichte in Klasse 2C) liegt und erst in zweiter Linie auf anderen Dingen wie traditionellen philatelitischen Aspekten der Artikel wie zB Drucken, Farbtönen und Varianten
  • Ob das gezeigte Material den Umfang der Ausstellung vollständig abdeckt 
  • Ob die Überschriften und anderen Texte auf jeder Seite das Verständnis der Behandlung unterstützen
  • Gibt es unnötiges, dupliziertes Material? Der Text zu jedem Artikel sollte den Grund für die Anzeige dokumentieren. 
  • Ob das gesamte ausgestellte Material für den Umfang der Ausstellung relevant ist. 
  • Die Relevanz, Ausgewogenheit und Bedeutung des in den historischen, sozialen und speziellen Studienausstellungen (Klasse 2C) gezeigten nicht-philatelistischen Materials wird von den zu behandelnden Juroren bewertet.

Bei der Auswahl des Materials für eine Ausstellung zur Postgeschichte muss ein Kompromiss gefunden werden zwischen der Anzahl der Materialseiten, die der Aussteller möglicherweise zeigen möchte, und der Anzahl der Seiten, die in die von der Ausstellungsleitung zugeteilten Rahmen passen. 

Die Auswahl des Materials ist nicht nur für die Bewertung der Aufbereitung, sondern auch für die Bewertung des Wissens wichtig. Der Aussteller kann weniger wichtiges Material weglassen. Generell können die gängigen Aspekte des Themas durch eine symbolische Darstellung dargestellt werden, während die schwierigen Aspekte des Themas ausführlich dargestellt werden sollten. Die Jury wird es zu schätzen wissen, dass diese Aufbereitung die Kenntnisse des Ausstellers über das Material zeigt. 

Aussteller sollten darauf achten, dass ihre Ausstellung stimmig ist und die Kombination weitgehend unzusammenhängender Themen vermeiden. Bei solchen Ausstellungen kann es zu Punktabzügen bei den Kriterien für Aufbereitung und Wichtigkeit kommen. 

Ein Exponat (z. B. zu Postgebühren), das die Zeit vor der Klebe- und Briefmarkenausgabe umfasst, aber keinen Bezug auf die ersten Briefmarkenausgaben aufweist, wird zwangsläufig hinsichtlich Wichtigkeit und Seltenheit herabgestuft. Dies gilt gleichermaßen für Exponate aller Zeiträume, bei denen die schwierigsten Abschnitte fehlen.

3.2 Philatelistische Bedeutung (10 Punkte)

Die „Bedeutung“ eines Exponats wird sowohl durch die Bedeutung des Exponats selbst im Hinblick auf das gewählte Thema als auch durch die Gesamtbedeutung dieses Themas bestimmt. Bei der Beurteilung der Bedeutung des Exponats werden folgende Aspekte berücksichtigt: 

  • Wie schwierig ist das Sammeln im ausgewählten Bereich? 
  • Welche Bedeutung hat das in der Ausstellung gezeigte Material im Hinblick auf den ausgewählten Bereich? 
  • Welche Bedeutung hat das ausgewählte Gebiet und das gezeigte Material im Hinblick auf die nationale Philatelie des Landes? 
  • Welche Bedeutung hat das ausgewählte Gebiet und das gezeigte Material im Hinblick auf die Weltphilatelie? 
  • In der Klasse 2C wird die Hälfte der möglichen Punkte für die Bedeutung des ausgestellten Themas für die Geschichte, die Menschheit und/oder das geografische Gebiet vergeben. 

Es wird in der Regel einfacher sein, unwichtige (engere) Themen im verfügbaren Raum angemessen und vollständig zu behandeln als wichtige. Zum Beispiel:

Die Postgeschichte einer Hauptstadt kann im Allgemeinen wichtiger sein als die einer Provinzstadt oder einer ländlichen Region. Bei der Bewertung der Bedeutung lokaler Ausstellungen sollte berücksichtigt werden, wie viel des gezeigten Materials aus dem gewählten geografischen Gebiet für Aussteller mit breiter gefassten Themen, wie beispielsweise der Postgeschichte eines ganzen Landes, wünschenswert wäre. 

Eine Untersuchung der Posttarife, die sich auf Postabkommen zwischen zwei oder mehreren Staaten beziehen, wäre im Allgemeinen aussagekräftiger als die Untersuchung der Inlandstarife eines einzelnen Staates im gleichen Zeitraum. Ebenso wäre eine Untersuchung der Posttarife, die alle Arten von Postsendungen abdeckt, im Allgemeinen aussagekräftiger als die Untersuchung einer einzelnen Art von Postsendungen oder Dienstleistungen.

3.3 Philatelistische und verwandte Kenntnisse, Selbststudium und Forschung (35 Punkte).

Philatelie und verwandte Kenntnisse werden durch die ausgewählten Ausstellungsstücke und deren erläuternde Kommentare demonstriert. Persönliches Studium wird durch die sorgfältige Analyse der ausgewählten Ausstellungsstücke demonstriert. Persönliche Forschung ist die Präsentation neuer Fakten zum gewählten Thema.

Philatelistische und verwandte Kenntnisse werden nachgewiesen durch: 

  • Die Auswahl der Artikel spiegelt das Wissen über das gewählte Gebiet wider 
  • Die Artikel sind gut beschrieben 
  • Nutzung und korrekte Interpretation der vorhandenen Literatur im jeweiligen Bereich 
  • Nachweis eines vollständigen und genauen Verständnisses des gewählten Themas 
  • Präsentieren von korrekt frankierten, korrekt verwendeten Artikeln, die das wichtigste philatelistische Element zeigen, das der Aussteller veranschaulichen möchte 

Das Selbststudium wird dokumentiert durch: 

  • Dass die wichtigsten Aspekte der Postgeschichte, die die Struktur der Ausstellung und die erzählte Geschichte bestimmen, vollständig analysiert und genau beschrieben werden. 
  • Alle Aspekte der Postgeschichte wie Tarife, Routen, Vorschriften und Markierungen müssen beschrieben werden, sofern sie relevant sind. Eine korrekte Tarifbeschreibung umfasst (a) den Versandgegenstand, (b) den Preis für den Versand und (c) den genauen Zeitraum (genaues Start- und Enddatum), in dem der Tarif gültig war. 
  • Eine kurze Erwähnung traditioneller Aspekte der verwendeten Briefmarken und Ganzsachen am Ende der Artikelbeschreibungen wird geschätzt, sofern der Platz es erlaubt und alle wichtigeren postgeschichtlichen Aspekte bereits angemessen beschrieben wurden. 

Eigene Recherchen und Neuentdeckungen des Ausstellers 

  • Sie sollten entsprechend ihrer Bedeutung umfassend behandelt werden. 
  • Wichtige Entdeckungen verdienen eine umfassende Berichterstattung und Anerkennung und sollten vom Aussteller gekennzeichnet werden, während kleinere Entdeckungen die Hauptausstellung nicht in den Schatten stellen sollten. 
  • Bei Exponaten, bei denen offensichtlich ein hoher Anteil echter Recherche (Präsentation neuer Fakten zum gewählten Thema) durchgeführt wurde, kann ein sehr großer Anteil der Gesamtpunktzahl für diese Recherche vergeben werden. 
  • Gegebenenfalls kann auf eigene oder bereits veröffentlichte Informationen des Ausstellers verwiesen werden. Hat der Aussteller diese Informationen erweitert, kann ein Verweis entweder in der Einleitung oder auf der Ausstellungsseite, auf die sich die Forschung bezieht, erfolgen.

Beurteilt werden können ausschließlich die philatelistischen und verwandten Kenntnisse, das persönliche Studium und die Forschung, die durch die Ausstellungsstücke und ihre entsprechenden Beschreibungen dokumentiert werden. 

Bei Exponaten zu historischen, sozialwissenschaftlichen und fachwissenschaftlichen Themen (Klasse 2C) werden die damit verbundenen historischen und allgemeinen nicht-philatelistischen Kenntnisse und Forschungsergebnisse bei der Bewertung aller Aspekte dieser Kriterien berücksichtigt. 

Das Verständnis einer postgeschichtlichen Ausstellung kann durch mehr Text oder die Einbeziehung nicht-postgeschichtlicher oder nicht-philatelistischer Materialien als unterstützende Dokumentation bedingt sein. Der gesamte Text muss jedoch prägnant und klar sein, und die Einbeziehung nicht-postgeschichtlicher oder nicht-philatelistischer Materialien muss das Verständnis des postgeschichtlichen Themas und die Attraktivität der Ausstellung verbessern. In jedem Fall sollten die Aussteller darauf achten, dass die bereitgestellten Informationen das gezeigte philatelistische Material nicht überfordern. Ein durchdachter Plan (siehe 2.3. oben) kann ansonsten lange Beschreibungen im weiteren Verlauf der Ausstellung vermeiden. 

Es ist zu bedenken, dass einige postgeschichtliche Themen über einen langen Zeitraum intensiv erforscht und die Ergebnisse veröffentlicht wurden. Um das Wissen zu beurteilen, wird die Jury berücksichtigen, wie gut der Aussteller diese Ressourcen genutzt hat. Es ist unrealistisch, von einem Sammler zu verlangen, neue Erkenntnisse in einem stark erforschten Bereich zu entwickeln. Daher werden solche Exponate nicht wegen mangelnder persönlicher Recherche abgewertet.

Wenn ein Aussteller auf der Grundlage umfangreicher Aufzeichnungen bekannten Materials faktenbasierte Aussagen zur Seltenheit treffen kann, wird dies im Rahmen des Eigenstudiums und/oder der Eigenforschung ebenfalls positiv bewertet (weitere Einzelheiten zu Aussagen zur Seltenheit finden Sie weiter unten unter 3.5).

3.4 Zustand (10 Punkte).

Bei der Beurteilung des Zustands postgeschichtlicher Exponate müssen viele Aspekte berücksichtigt werden: 

  • Gut erhaltenes Material wird in einer posthistorischen Ausstellung besonders geschätzt. Da der Zustand posthistorischen Materials je nach Land, Epoche und Transportbedingungen stark variieren kann, sollten die Juroren jedoch stets die erreichbare Qualität im Auge behalten. 
  • Guter Zustand, saubere, lesbare Poststempel und andere postalische Markierungen sowie das allgemeine Erscheinungsbild der Objekte sollten belohnt werden, während schlechte Qualität eine niedrigere Bewertung nach sich zieht. 
  • Wenn möglich, sollten Umschläge und andere Objekte mit Briefmarken die Briefmarken in gutem Zustand zeigen. Bei den meisten Exponaten sind saubere Umschläge ohne Flecken und fehlende Ecken der Briefmarken usw. erwünscht. 
  • Es gibt jedoch einige bemerkenswerte Ausnahmen. Beispielsweise sollten bei einer Ausstellung von Wrack-/Flugabsturzumschlägen die bei der Bergung angebrachten Postmarkierungen so deutlich wie möglich sein, auch wenn der Zustand der Umschläge per Definition schlecht ist. 
  • Der Zustand des üblichen Materials sollte einwandfrei und der beste verfügbare sein. 
  • Aussteller werden ermutigt, einzigartiges oder sehr seltenes Material zu zeigen, das nicht in gutem Zustand vorkommt. Es wird jedoch davon abgeraten, andere Gegenstände in einem Zustand auszustellen, der den wahrgenommenen Gesamtzustand der Ausstellung beeinträchtigen könnte. 
  • Gewerblich genutzte Artikel sind Sammlerstücken vorzuziehen. 
  • Wenn ein Artikel restauriert oder manipuliert wurde, muss dies als solcher beschrieben werden.

3,5 Seltenheit (20 Punkte)

Die Seltenheit steht in direktem Zusammenhang mit den gezeigten philatelistischen Artikeln und der relativen Knappheit dieses Materials (jedoch nicht mit dem Wert). Die Seltenheit hängt also in erster Linie davon ab, wie viele Exemplare es gibt und wie selten die Artikel im Allgemeinen sind, nicht jedoch direkt vom Preis des Artikels. 

Die Juroren achten vor allem auf: 

  • Wie schwierig ist es, das relevante und interessante Material der Ausstellung zu erhalten? 
  • Wie schwierig ist es, die Ausstellung zu duplizieren? 
  • Die Bedeutung der seltenen Gegenstände wird aus einer breiteren Perspektive betrachtet. Beispielsweise kann eine Postmarkierung einer Kleinstadt, die das einzige bekannte Exemplar zeigt, aber einem landesweit verwendeten Standardtyp entspricht, von geringerer Bedeutung sein als eine spezielle Markierung, die nur in dieser Stadt verwendet wird. 
  • Hat der Aussteller soweit möglich auf philatelistisch hergestelltes Material verzichtet? 

Die Seltenheit postgeschichtlicher Exponate sollte in erster Linie unter dem postgeschichtlichen Aspekt des jeweiligen Objekts betrachtet werden. So ist ein seltener Tarif, eine seltene Route oder eine seltene Postmarkierung bei der Beurteilung der Seltenheit postgeschichtlicher Exponate in der Regel wichtiger als ein gewöhnliches postgeschichtliches Objekt, das mit einer seltenen Briefmarke frankiert ist. Wenn viele der wichtigsten postgeschichtlichen Raritäten innerhalb des Themas vorhanden sind, werden auch traditionell wichtige Objekte wie seltene Ganzsachen und Briefmarken auf Poststücken, die größte bekannte Frankierung, die früheste dokumentierte Verwendung, gemischte Frankierungen, seltene Erhaltungszustände usw. in postgeschichtlichen Exponaten gewürdigt. 

Enthält ein Exponat sehr seltenes Material, sollte der Aussteller in der Beschreibung der Gegenstände darauf hinweisen. Seltenheitsaussagen (z. B. „Einer von X aufgezeichnet“) werden positiv bewertet, wenn die Aussage durch die Nennung der Quelle und die eigene Recherche zur Erstellung der entsprechenden Seltenheitsbewertung untermauert wird. Dies sollte vorzugsweise in der Einleitung stehen. Es sollte auch genau beschrieben werden, was den Gegenstand zu „Einer von X aufgezeichnet“ macht. Im Detail ist fast jeder Gegenstand der Postgeschichte einzigartig, daher wird der relative Seltenheitsgrad berücksichtigt. Eine Aussage wie „Einer von X aufgezeichnet“ ohne weitere Spezifizierung ist daher für die Juroren oder Betrachter nicht hilfreich. Aus demselben Grund sollten einfache Ausdrücke wie „Einzigartig“ oder „Sehr selten“ ohne weitere Erklärung vermieden werden.

3.6 Präsentation (5 Punkte) 

Die Präsentation soll durch ihre allgemeine Gestaltung und Übersichtlichkeit die Behandlung des Exponats unterstützen. Die Präsentationsmethode soll das Material sowohl auf dem einzelnen Blatt, im Rahmen als auch im gesamten Exponat optimal und ausgewogen zur Geltung bringen. 

Die Jury bewertet: 

  • Die in die Präsentation gesteckte Arbeit soll das Verständnis und die Attraktivität der Ausstellung für Juroren und Zuschauer gleichermaßen fördern. 
  • Das Gesamterscheinungsbild der Seiten und Rahmen. 
  • Eine gewisse Variation der Montage zwischen den Seiten ist erwünscht (nicht alle Seiten sollten nahezu identisch sein). 
  • Sorgfältige Montage 
  • Gute Seitennutzung – mit nicht zu viel Leerraum auf den Seiten 
  • Ob der Text klar und relevant für das gezeigte Material und das für die Ausstellung gewählte Thema ist. Ein ausführlicher Text kann bei Ausstellungen zur Postgeschichte notwendig und daher akzeptabel sein, solange er den Inhalt nicht überfordert. 
  • Abbildungen dürfen nicht zu dominant sein und Farbfotos oder Reproduktionen müssen in der Größe mindestens 25 % vom Original abweichen. Reproduktionen einzelner Stempel oder Teile eines Umschlags in voller Größe sind zulässig. 
  • Abbildungen relevanter Postvermerke sind nur dann erforderlich, wenn die Originale für den Betrachter nicht deutlich genug erkennbar sind. Wenn wichtige Vermerke auf der Rückseite eines Umschlags abgebildet werden sollen, können diese entweder gezeichnet oder mit einer Reproduktion, beispielsweise einer Fotografie oder Fotokopie, dargestellt werden, sofern die Reproduktion für den Betrachter eindeutig als solche erkennbar ist. 
  • Sämtliches Bildmaterial, ob nicht postgeschichtlich oder philatelistisch, sollte nach Möglichkeit original sein. 

Es hat keinen Vorteil oder Nachteil, ob der Text handschriftlich, maschinengeschrieben oder gedruckt ist. Auf grelle Tinten und farbige Albumseiten sollte verzichtet werden. Ebenso sollte die Farbe der Seiten in der gesamten Ausstellung einheitlich sein.

4. Schlussbestimmungen 

4.1 Diese Richtlinien beantworten nicht alle Fragen, die ein Aussteller oder ein Richter stellen könnte. Jedes Exponat muss individuell bewertet werden. 

4.2 Im Falle von Textabweichungen, die sich aus der Übersetzung ergeben, ist der englische Text maßgebend.

4.3 Diese Richtlinien wurden von den Delegierten der FIP-Kommission für Postgeschichte am 22. Mai 2022 in Lugano und vom FIP-Vorstand genehmigt.

FIP-Postgeschichte: Reglement Einführung und Zweck  

Die Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte, kurz SVPg, entstand erst 1975 durch den Zusammenschluss zweier Spezialistenvereinigungen, der SCHWEIZ Spezialsammler-Vereinigung (SSV) und des Schweizerischen Altbriefsammler-Vereins (SAV), die bereits 1924 resp. 1935 gegründet worden waren.

Das Interesse an postgeschichtlichen Themen im weitesten Sinne vereint die knapp 200 Mitglieder unserer Vereinigung aus der Schweiz und dem Ausland. Unter den Mitgliedern befinden sich interessierte und erfahrene Sammler und Spezialisten der verschiedensten Sammelgebiete, von deren Wissen die anderen Mitglieder profitieren können.

Dabei liegen die Interessen unserer Mitglieder vorab in den folgenden grossen Bereichen:
• Den Posttarifen im Inland und ins Ausland.
• Den Leitwegen der Post, ihrer Provenienz und Destination, den zum Teil komplexen Vereinbarungen, die besonders im internationalen Postverkehr nötig waren.
• Den verschiedenen Versandformen der Post vom gewöhnlichen Brief bis zur internationalen Antwortpostkarte.
• Den Stempeln und Versandvermerken, die auf einer Postsendung angebracht wurden, um deren Versand und Weiterleitung wie auch ihre korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
• Der Social Philately, die über das eigentliche Poststück und seinen Versand hinausgeht und den Brief als ein Zeitdokument zur Einordnung historischer und sozialer Entwicklungen sieht.

Diese vielfältigen und komplexen Interessensgebiete lassen sich meist nur durch die Zusammenarbeit mehrerer Sammler bearbeiten. Ziele und Zwecke unserer Vereinigung ergeben sich daher wie folgt:
• Die Förderung der Sammeltätigkeit durch den regelmässigen Austausch von Informationen.
• Die Erforschung der alten und neuen Postgeschichte in Arbeitsgruppen.
• Die Bekämpfung von Fälschungen und unreellen Machenschaften.
• Der Kontakt zu ausländischen Spezialsammlervereinen für Postgeschichte.

Was bietet Ihnen unser Verein dafür an?
• Eine vier Mal jährlich erscheinende Fachzeitschrift mit Beiträgen und Informationen von unseren Mitgliedern über Themen der alten und neuen Postgeschichte.
• Eine aktuelle Netzseite, die nicht nur das bisher erarbeitete Wissen bündelt und leicht zugänglich präsentiert, sondern auch die erste Anlaufstation darstellt,

Wer sich also für postgeschichtliche Themen interessiert und weiter kommen möchte, als es ein Einzelkämpfer tun kann, sollte ernsthaft eine Mitgliedschaft in der Schweizerischen Vereinigung für Postgeschichte in Betracht ziehen.

Ziel und Zweck


Präsident
Dr. Claude Montandon  ( seit:  )
claude.montand [at] bluewin.ch

Als Präsident organisiere ich die Vorstandstreffen und organisiere  die Traktandenliste.  Auch unterhalte ich die  Mitgliederliste, organisiere und leite die GV. 

Sammelgebiet: Postgeschichte Elsass, Taxzahlen Schweiz

 


Vizepräsident/Aktuar
Thomas Berger  ( Aktuar 2006-2008 & seit 2021; Vizepräsident seit 2012 )
tbberger [at] gmx.net

Als Aktuar schreib ich die Protokolle der Vorstandssitzungen und Generalversammlungen, als Vizepräsident unterstütze ich den Präsidenten.

Sammelgebiet: Postgeschichte Schwarzes Meer, Einschreiben Russland Zarenreich, Unabhängige Ukraine, Social Philately 'Schweiz im Ersten Weltkrieg', traditionelle Philatelie Südasien

 


Kassier
Marlene Kuonen  ( seit: 2021)
marlene.kuonen [at] bluewin.ch

Die Buchhaltung war schon immer mein Steckenpferd. ……..

Sammelgebiet: Heimatsammlung Wallis

 


Rundesendedienst 


Joos Dünki ( seit:  )
joos.duenki [at] bluewin.ch

Als Rundsendedienst-Leiter liegt mir am Herzen dass ich unseren Mitglieder anständiges Material in der Rundsendung bekommen. Ich schaue für die 
Einlieferungen, rechne diese ab.

Sammelgebiet: Heimatsammlung Embrach, Pro Patria Postkarten


 


Redaktor
Jürg Roth  ( seit: 2000)
roth.juerg [at] hispeed.ch

Ich bin seit dem Jahre 2000 verantwortlich für die  Zeitschrift  Postgeschichte seit 2000.  Sorge dafür dass diese immer Zeitgerecht bei den  Mitglieder per Post zugestellt wird und bin verantwortlich, dass die Kosten niedrig gehalten werden.

Sammelgebiet: Heimatsammlung Wynetal

 


Internet Auftritt
René Kuhlmann  ( seit: 2021)
rku [at] gmx.ch

Ich versuche die Internetpräsenz des SVPg so zu gestalten, dass sich einerseits der Verein gut präsentiert und dass den Sammlern ein Mehrwert entsteht. Aber vor allem soll die Internetpräsenz eine Werbemedium zur Gewinnung neuer Mitglieder sein.

Sammelgebiet: Heimatsammlung Colombier, Postgeschichte mit den Tellbrustbildern, Destinationen, nach Tarif und Leitwegen der Ausgabe 1862-1883, Postgeschichte mit UPU 1900
 

 

Vorstand 

SCWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR POSTGESCHICHTE

18. April 2004

 

ART. 1 NAME UND SITZ

Unter dem Namen "SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR POSTGESCHICHTE" der an der Generalversammlung vom 7. März 1992 genehmigt wurde, besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB, der durch Zusammenlegung der beiden Vereine "Schweizerische Spezial-Sammler-Vereinigung (gegründet 25.11.1924) und "Schweizerischer Altbriefsammer Verein" (gegründet 6.10.1935) in den Schweizerischen Altbrief- und Spezialsammler Verein (SASV) im Jahre 1974 entstand.

Der Verein ist Mitglied des Verbandes Schweizerische Philatelistenvereine (VSPhV).

Der Sitz des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten.

ART. 2 ZWECK

  • Die Förderung der Sammeltätigkeit der Mitlieder 
  • Die Durchführung von Aus- und Fortbildungskursen
  • Die Verbreitung des philatelistischen und postgeschichtlichen Gedankengutes 
  • Die Unterstützung der philatelistischen und postgeschichtlichen Forschung 
  • Die Herausgabe und Unterstützung von philatelistischen Publikationen 
  • Die Bekämpfung von Fälschungen und Verfälschungen

ART. 3 TÄTIGKEIT

  • Der Verein kann zur Erreichung seiner Zwecke unter anderem folgende Tätigkeiten ausüben: 
  • Rundsende- und Vermittlungsdienst für Mitglieder
  • Unterstützung der Sammlertätigkeit seiner Mitglieder 
  • Herausgabe von Mitteilungen an die Mitglieder (Bulletin) 
  • Organisation und Unterstützung von Forschungsgruppen 
  • Organisation regionaler oder überregionaler Zusammenkünfte
  • Organisation nationaler und internationaler Verbindungen, Zusammenkünfte oder Ausstellungen in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Vereinen und Organisationen, die ähnliche Zielsetzungen verfolgen.

ART. 4 MITGLIEDER

Ordentliche Mitglieder: natürliche Personen mit in- oder ausländischem Domizil 
Kollektive Mitglieder: in- und ausländische Vereine mit ähnlichen Zielsetzungen 
Ehremitglieder

ART. 5 AUFNAHME VON MITGLIEDERN

  • Ordentliche Mitglieder werden durch den Vorstand nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgenommen. Der Vorstand kann Beitrittsgesuche ohne Abgabe von Gründen ablehnen.
  • Kollektive Mitglieder werden auf Antrag des Vorstands von der Generalversammlung aufgenommen. Sofern sie Gegenrecht gewähren, bezahlen Kollektivmitglieder keine Beiträge.
  • Ehrenmitglieder: auf Vorschlag des Vorstands kann die Generalversammlung Mitgliedern, und in ausserordentlichen Fällen auch Nichtmitgliedern, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Ehrenmitglieder geniessen alle Mitgliedsrechte, sind jedoch von der Bezahlung der ordentlichen Beiträge befreit.

ART. 6 PFLICHTEN UND RECHTE DER MITGLIEDER

Das Mitglied verpflichtet sich im Interesse des Vereins zu wirken und anerkennt die jeweils gültigen Vereinsstatuten. 

Sämtliche Mitglieder besitzen die folgenden Rechte: 

  • An Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen
  • An der Generalversammlung teilzunehmen und abzustimmen. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme. Kollektive Mitglieder stimmen durch ihren Präsidenten oder einen von ihm bezeichneten Stellvertreter.
  • Anträge an den Vorstand, zu Handen der Generalversammlung, zu stellen. Diese Anträge müssen wenigstens 10 Tage vor der Generalversammlung beim Präsidenten eintreffen.

ART. 7 ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft erlischt 

  • durch den Tod des Mitglieds, bei kollektiven Mitgliedern durch deren Auflösung.
  • Durch den freiwilligen Austritt. Dieser muss bis spätestens am 30. November dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls muss der Jahresbeitrag für das folgende Jahr noch entrichtet werden.
  • Durch den Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes, mit Rekursmöglichkeit an die nächste Generalversammlung.
  • Bleibt ein Mitglied mit der Bezahlung seines Beitrags bis zum 30. November, trotz erfolgter Mahnung, im Rückstand, so kann dessen Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis durch Beschluss des Vorstandes erfolgen.

ART. 8 ORGANE DES VEREINS

Die Organe des Vereins sind: 

  • Die Generalversammlungen (ordentliche und ausserordentliche) 
  • Der Vorstand 
  • Die Rechnungsrevisoren

ART. 9 ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Im Normalfall soll sie innert vier Monaten nach Abschluss des Vereinsjahres stattfinden. Die Einladungen dazu müssen mindestens 14 Tage vorher der Post übergeben werden.

Folgende Geschäfte stehen der ordentlichen Generalversammlung zu:

  • 1. Abnahme des Jahresberichtes 
  • 2. Abnahme der Jahresrechnung 
  • 3. Abnahme Rundsendedienst, Bericht und Rechnung 
  • 4. Abnahme der Berichte der Rechnungsrevisoren 
  • 5. Entlastung des Vorstandes, des Rundsendeleiters und der Rechnungsrevisoren 
  • 6. Statutenänderungen 
  • 7.           a) Anträge des Vorstandes oder der Mitglieder (nach Art.6) 
  •                b) Genehmigung wiederkehrender Ausgaben über Fr. 1000.- pro Jahr 
  •                c) Genehmigung des Budgets 
  •                d) Festsetzung des Jahresbeitrags 
  • 8. Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren 
  • 9. Aufnahme von Kollektivmitgliedern
  • 10. Ehrungen

 

ART. 10 AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

Der Vorstand kann jederzeit unter Einhaltung der 14-tägigen Einladungsfrist eine ausser-ordentliche Generalversammlung einberufen. Auf Wunsch von 10 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder muss der Vorstand innerhalb von 60 Tagen eine Versammlung durchführen.

 

ART. 11 BESCHLUSSFÄHIGKEIT DER GENERALVERSAMMLUNG

Jede Generalversammlung die statutengemäss durch den Vorstand einberufen wurde ist beschlussfähig. 

Für Beschlüsse oder Wahlen ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten notwendig. Sofern nicht schriftliche Abstimmung mit einfacher Mehrheit verlangt wird, erfolgen die Abstimmungen und Wahlen offen.

ART. 12 VORSTAND

Der Vorstand besteht aus sechs bis neun Mitgliedern, die durch die Generalversammlung auf drei Jahre gewählt werden. Bei Nach- oder Zuwahlen wir das neue Mitglied für den Rest der laufenden Amtsperiode gewählt. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. 

Fällt der Präsident wegen Rücktritt, Krankheit oder Tod aus, übernimmt der Vizepräsident das Amt und die Funktionen eines Präsidenten. An der nächsten Generalversammlung muss ein neuer Präsident gewählt werden.

 

ART. 13 AUFGABEN DES VORSTANDS

Der Vorstand leitet den Verein und erledigt die laufenden Geschäfte. Er ist für all Belange des Vereins zuständig, es sei denn, dass dieselben ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Die Mitglieder des Vorstandes zeichnen kollektiv zu zweien. Der Vorstand kann dem Kassier und dem Rundsendeleiter Einzelunterschrift auf Bank- und Postscheckkonten erteilen. 

Die Vorstandssitzungen werden durch den Präsidenten oder ein anderes Vorstandsmitglied einberufen. 

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn wenigstens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, notfalls durch Stichentscheid des Präsidenten, es sei denn, die Statuten bestimmen etwas anderes. Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg gefasst werden. In diesem Fall müssen alle Vorstandsmitglieder zustimmen und auf der nächsten Sitzung wird der Beschluss ins Protokoll aufgenommen. 

Auf Wunsch eines Mitglieds oder seiner Erben kann der Vorstand eine "ad hoc" Liquidationskommission bilden, um bei der Liquidation der Sammlung behilflich zu sein. In diese ad hoc Kommission werden der Präsident oder der Vizepräsident, der Rundsendeleiter und ein weiteres Mitglied, das nicht Vorstandsmitglied sein muss, jedoch das betreffende Sammelgebiet gut kennt, abgeordnet.

 

ART. 14 RUNDSENDEVERKEHR

Der Rundsendeverkehr und der Vermittlungsdienst werden durch Spezialreglemente geregelt, die vom Vorstand erlassen und genehmigt werden. Der Vorstand und die Rechnungsprüfer überwachen und kontrollieren den Rundsendeverkehr und den Vermittlungsdienst.

 

ART. 15 RECHNUNGSPRÜFER

Drei Rechnungsprüfer werden durch die Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Im Turnus, den sie selber festlegen, prüfen sie die verschiedenen Rechnungen des Vereins und den Rundsendeverkehr. Auf diese Art ist jeder Gewählte zwei Jahre Revisor und ein Jahr Ersatzmann. Das Ergebnis ihrer Prüfungen halten sie in einem schriftlichen Bericht zu Handen des Vorstands und der Generalversammlung fest. Sie sind wieder wählbar.

 

ART. 16 HAFTUNG

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen Die Mitglieder haften nur mit einem Jahresbeitrag, der maximal Fr. 120- beträgt.

 

ART. 17 AUFLÖSUNG DES VEREINS

Der Verein kann durch Beschluss der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen aufgelöst werde. Der Vorstand amtet als Liquidator. 

Im Falle der Auflösung soll das Vermögen dem Verband Schweizerischer-Philatelistenvereine übergeben werden, mit der Auflage dass es innert 10 Jahren einem eventuellen Nachfolgeverein mit ähnlichen Zielsetzungen übergeben wird. Sollte dieser Fall nicht einreffen, ist es einem Fonds zur Verbilligung von postgeschichtlichen Publikationen zuzuführen. 

Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 17. April 2004 in Appenzell von der Mehrheit der anwesenden Mitlieder angenommen und sind seit diesem Datum in Kraft.

Statuten

 

2024 100 Jahre SVPg 1924-2024. Jubiläumsjahr des Schweizerischen Vereinigung für Postgeschichte, deren Anfänge mit der SCHWEIZ Spezialsammler-Vereinigung auf das Jahr 1924 zurückgehen.

25.11.2023 1. Seminar zur Vorphilatelie in Goldau mit den Referenten Claude Montandon, Andreas Grünewald und Tony Studerus.

2023 Die neue Webseite der SVPg eröffnet den Zugang zur POSTGESCHICHTE seit 1979, einschliesslich Such- und Übersetzungsfunktionen. Die Digitalisierung der Postgeschichte Journale ist einer der Höhepunkte, mit integrierter Suchfunktion in Titeln und wenn schon vorhanden auch am digitalisierten Text.
Über 1000 Artikel von über 128 Autoren geschrieben, lassen dann auch eine Such der Artikel nach Autor zu. Die Digitalisierung in der Philatelie ist nun angestossen.

2018 An der NABA Lugano wurden wiederum mehr postgeschichtliche als traditionelle Exponate gezeigt (68 / 40 Exponate).

22.4.2016 In Zusammenarbeit mit dem Glarner Philatelisten Verein organisiert die SVPg zum erstmals in seiner Geschichte eine Wettbewerbs-Ausstellung namens INPOSTA 2016 über internationale Postgeschichte mit internationalem Jury Team.

2012 An der NABA Stans wurden erstmals mehr postgeschichtliche Exponate gezeigt als traditionelle Exponate. (52 / 47 Exponate).

Januar 2006 Die SVPg ist mit einer Homepage auf dem Internet unter http://www.postgeschichte.ch vertreten.

23.-24.7.2005 Postgeschichtliches Sommertreffen zum Thema «Grenzüberschreitende Post in Mitteleuropa von 1840 - 1860». Leitung: Richard Schäfer / Referenten: Urs Hermann, Hermann Hader, Klaus Schöpfer, Claude Montandon, Joachim Helbig und Jürgen Vogel.

24.-26.9.2004 Jubiläumsausstellung «150 Jahre Strubel / 80 Jahre SVPg» in der Kornschütte Luzern.

2000 An der NABA2000 in St. Gallen wurden 89 traditionelle Exponate und 80 Exponate der Postgeschichte bewertet.

Okt. 1997 Das Bulletin des SASV (Nr. 80-110) erscheint bis Ende 2005 als Bulletin der
SVPg und wird dann von der Postgeschichte abgelöst.

21.9.1996 Erstes Weiterbildungsseminar für Aussteller in Olten.

25.7.1992 Hans R. Schwarzenbach lud Postgeschichtler aus der Schweiz und verschiedenen Nationen zu einem Informationsaustausch in Form eines Seminars nach Zürich ein. Das Programm umfasste einen Workshop über grundlegende Elemente der Analyse postgeschichtlicher Sendungen und wurde von Dr. Joachim Helbig durchgeführt, einem Spezialisten für Transitpost Deutschland. Nebst rund 50 Teilnehmern waren als Expertengremium auch die Herren Hans-Uli Sieber, Paolo Vollmeier, Leo De Clercq, James Van der Linden, Cornelis Muys, Albert Fillinger und Frau Ilse Popp mit dabei. (POSTGESCHICHTE Nr. 51 (1992))

7.3.1992 Umbenennung des Schweizerischen Altbrief- und Spezialsammler Verein (SASV) in Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte (SVPg). Dies bot sich an, da sich die Postgeschichte nicht nur mit alten Briefen beschäftigt, sondern auch die Poststempel, das Tarifwesen, die Social Philately und historisch relevante Briefe einbezieht.

23.-24.9.1989 Dreiländerschau des SASV, des Deutschen Altbriefsammler-Vereins (DASV) und der französischen Union Marcophile in Solothurn. Ähnliche Veranstaltungen wurden auch in Mülhausen und Weil am Rhein durchgeführt.

April 1989 Auf der IPHLA 89, der Internationalen Philatelistischen Literatur- Ausstellung in Frankfurt / Main wird die Verbandszeitschrift POSTGESCHICHTE des SASV mit einer Silber-Medaille bewertet (die höchste Bewertung für philatelistische Journale). (POSTGESCHICHTE Nr. 40 (1989))

1984  An der NABA Zürich wurden 131 Traditionelle Exponate und 87 Exponate der Postgeschichte bewertet. Erstmals war Postgeschichte eine eigene Klasse im Ausstellungswesen und umfasste Altbriefe, Stempel, Heimatsammlungen, Destinationen nach Tarif und Leitweg. 

1982 Ausstellung zur Postgeschichte im Schlosskeller Fraubrunnen. Hansueli Sieber organisierte unter dem Titel «Aus der guten alten Zeit» eine postgeschichtliche Miniausstellung über Postdokumente und postalische Belege mit den folgenden vier Themen: "Was einem beim Sammeln alter Briefe begegnen kann", "Fuhrmannswesen", "Reisen im 18. und 19. Jahrhundert" und "Der 2. Weltkrieg und seine Entstehung" (POSTGESCHICHTE Nr. 9 (1983))

1979 Die POSTGESCHICHTE erscheint zunächst als vereins-unabhängige Zeitschrift zur internationalen Postgeschichte im Verlag von Hans Schwarzenbach, Zürich, ab 2006 wird sie das Publikationsorgan der SVPg.

1978 Auf der PRAGA 1978 erhält erstmals eine vorphilatelistische Sammlung den Grand Prix, es ist die Sammlung «Helvetik und Kanton Zürich» von Ruedi Rüegg.

1978 An der LEMANEX 78 gibt es erstmals an einer Nationalen Ausstellung, neben der bisherigen Klasse C2 ‘Vorphilatelie und Abstempelungen’, die neuen Wettbewerbsklassen C5 ‘Heimatsammlungen’ und C6 ‘Postgeschichte’. In einer Nachbesprechung der Ausstellung im Bulletin der SASV wird bemerkt, dass Heimatund postgeschichtliche Sammlungen im Vergleich zu traditionellen Sammlungen eher besser bewertet wurden.

1975 Der Schweizerischen Spezialsammler Verein (SSSV) und der Schweizerischen Altbriefsanmler Verein (SAV) fusionieren und treten neu gemeinsam unter dem Namen Schweizerischen Altbrief- und Spezialsammler Verein (SASV) auf.

1.-3.11.1974 Zum 1.-3.11.1974 Zum 50. Gründungs-Jubiläum des SSV gab es eine Ausstellung im Musiksaal des Stadthauses in Zürich. Organisiert von François Bernath und F. Oeler stellen SSV - Mitglieder ihre Sammlungen ohne Jurierung aus. Aus diesem Anlass erscheint die Monographie «Über die Frankaturen der Sitzenden Helvetia gezähnt», verfasst von Felix Winterstein, Paul Feser und Alfred Müller. Ein Bankett im feudalen Zunfthaus zur Meisen beim Münsterhof schloss das Fest ab (Bulletin SAV/SSV Nr. 68 (1975). 

1972 François Bernath übernimmt die Redaktion des Bulletins der SAV / SSV, nachdem diese zuvor vom jeweiligen Präsidenten der SAV geführt wurde.

1969 Vom der schweizerischen Altbriefsammler Vereinigung wird erstmals ein Bulletin erstellt und den Mitgliedern versendet.

1965 An der NABA Bern wurden 129 traditionelle Exponate und 27 Exponate der Postgeschichte gezeigt. Immer noch galten nur Vorphilatelie und Heimatsammlungen als Postgeschichte. Das Sammeln nach Tarifen, Leitwegen und Destinationen war noch nicht etabliert.

Juni 1956 Vom SAV wird erstmals ein Bulletin erstellt und an die Mitglieder versendet. Ab Mai 1962 als gemeinsames Bulletin von SAV und SSV, obwohl bereits ab 1958 Beiträge ‘aus der frühen Markenzeit’ enthalten sind wie z. B. die Studie von Alfred Müller über «Die Aussengemeinden von Zürich bis zu ihrer Verschmelzung mit der Stadt». Ab 1958 erschienen im Bulletin keine Vereinsinterna wie die Protokolle der Generalversammlung mehr.

1945 Mit dem Werk der beiden SAV-Präsidenten Marc Henrioud & Jean-Jacques Winkler erscheint der erste Katalog zur Vorphilatelie der Schweiz.

1930er Jahre Viele Jahrzehnte vor ihrem Zusammenschluss gab es schon enge Beziehungen zwischen der SSV und dem SAV, zumal Sammler oft durch ihre Interessen Mitglied in beiden Vereinen waren. Dies wird besonders deutlich in der Person von Eduard Chandron, der von 1927 bis 1937 Präsident der SSV war, zugleich von 1939 bis 1945 aber auch Vizepräsident des SAV.

6.10.1935 Der Schweizerische Altbriefsammler-Verein (SAV) wurde gegründet. Motivation für die Gründung eines ‘Klubs der Sammler vorphilatelistischer Briefe’ war wahrscheinlich die Gründung der SAVO in Wien im Jahr 1933 durch Kumpf-Mikuli und die beiden Goldmedaillen für die Vorphilatelie - Sammlungen von Jean J. Winkler und Adolf Brugger auf der NABA im Jahr zuvor. Erster Präsident wurde Marc Henrioud, Vizepräsident wurde Jean-Jacques Winkler. Der SAV trat sofort als Sektion der VSPhV bei.

29.9.-7.10.1934 An der 29.9.-7.10.1934 An der NABA Zürich wurden neben 71 traditionelle Exponate auch 21 postgeschichtliche Exponate ausgestellt. Die Postgeschichte umfasste damals Heimatsammlungen und Vorphilatelie. 

25.11.1924 Die SCHWEIZ Spezialsammler-Vereinigung (SSV) wurde gegründet. Erster Präsident wurde Dr. Jules Suter, erster Schriftführer Adolf Glättli, beide aus Zürich. Der SSV wurde erst ab 1942 eine Sektion der Vereinigung der Schweizer Philatelistenvereine.

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