Nationale Ausstellung
Schweiz. Vereinig. f. Postgeschichte an der PhilaBrig
19.11.26 09:00, Brig
Die vorgeschriebenen Aufschriften sind oben erwähnt worden. Hier geht es um nichterlaubte Zusätze - gedruckt oder handschriftlich - auf der Adressseite.
Das Schweiz. Postamtsblatt vom 16.11.1892 erklärte, dass Motive und Werbung auf der Rückseite einer Postkarte, aber nicht auf der Adressseite, erscheinen dürfen.