Brieftaxe von Hannover nach Baden und der Schweiz 1826

Circular 65,24.7.1826

Die Brieftaxe nach mehreren ghzgl. badischen Orten hat sich kürzlich verändert, auch ist dem GPD. ein Briefportotarif für die Schweiz mitgeteilt worden.

Diesemnach erhalten die Postbureaus hieneben eine Tabelle, welche den neuen Badischen und den Schweizer Tarif enthält. Dieser Badische Tarif tritt nun, bei den vorkommenden Frankierungen, an die Stelle desjenigen, welcher in der Anlage des Circulars 43 mit enthalten ist.

Zugleich werden die Postbureaus benachrichtigt, dass die Briefgewichtsprogression der Badischen und Schweizer Posten, so wie die der wttbg Posten, nicht ferner die im Circular 33 angegebene, sondern ganz dieselbe ist, wie sie nach Circular 35 § 3 auf den kgl. bayerischen Posten gilt.

Tarif

Bemerkung: Die Taxsätze begreifen das Taxissche Transitporto in sich, und ist alsobei Frankierungen nur noch das Hannoversche Porto hinzuzufügen.