Verordnung Bayerns zu den Verträgen 1842 mit Österreich und Baden

Es dürften nicht viele Belege dieser Art existieren. Da die Verordnung erst kürzlich aufgefallen ist, konnten noch keine Sammlungen durchforstet werden. Besonders schwierig wird es sicherlich, alle «krummen» Porti, die die Verordnung auflistet, zu dokumentieren.
Darüber hinaus wäre genau so interessant, derartige Briefe, normal taxiert danebenstellen zu können, denn die Verordnung trat erst sehr viel später als der bayrisch-österreichische Postvertrag in Kraft. Und was die Verordnung völlig ausser Diskussion lässt, sind die frankierten Briefe an solche Militärpersonen, von denen anzunehmen ist, dass sie keinerlei Portomoderation erfahren haben.
Jedenfalls ist damit in diese ansonsten wenig ergiebigen Postverträge wieder etwas mehr Farbe gekommen.