Die Abfertigung internationaler Briefkartenschlüsse in der Übergangszeit von 1873-1875
Von der Vielfalt der Postverträge bis zum Allgemeinen Postverein1)
Die Flut der Postvertragsabschlüsse in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zielte mehr und mehr auf eine Ermässigung der Tarife und die Gleichschaltung der internationalen Portosätze und Versandbedingungen. Es gab ein unverkennbares Bestreben, die technische Manipulation beim Austausch der Korrespondenzen möglichst abzukürzen und das Abrechnungsverfahren der Postadministrationen untereinander zu vereinfachen. Zu dieser Zeit fand der internationale Kartenwechsel, neben dem Direktaustausch zwischen einigen bedeutenderen Hauptbüros, lediglich zwischen den Eisenbahnpostbüros statt.
Die zusätzliche Erweiterung der internationalen Handelsbeziehungen indes verursachte solch bedeutende Korrespondenzmassen, dass eine korrekte Bearbeitung in den kurz bemessenen Expeditionsfristen nur durch einfache und rationelle Auslieferungsmethoden möglich war. Auf der Suche nach einer Vereinfachung der Expeditionsarbeiten machte man sich schon im August 1873 in Berlin Gedanken über die Änderung der Ausführungsbestimmungen2'.
Eine dieser Bestimmungen im internationalen Briefverkehr schrieb die Stempelung aller frankierten Sendungen bei der Abfertigung mit Franco bzw. P.D (Porto bezahlt bis zum Bestimmungsort) vor, wogegen unfrankierte Sendungen nicht gekennzeichnet wurden. Der Franco/P.D.-Stempel besagte, dass das Porto der betreffenden Sendung vollständig bezahlt war und diese ohne weitere Bearbeitung dem Adressaten ausgeliefert werden konnte.
Es wäre aber sinnvoller, nicht die vorausbezahlten, sondern vielmehr die unzureichend frankierten (bereits entsprechend gestempelt) und unfrankierten Sendungen (nachzuwiegen und zu taxieren) mit einem besonderen Stempel zu versehen. Frankierte Briefe wären schon am Frankierungsvermerk des Absenders, an den Freimarken oder am erhobenen Barfrankobetrag zu erkennen; für unfrankierte Sendungen gab es bis dazumal noch keinen «Porto»- oder «unfrankiert»-Vermerk.
Für die rasche Abwicklung der Auswechslung wäre sicher dasjenige Verfahren das rationellste, bei welchem die kleinere Anzahl der vorhandenen Sendungen zu kennzeichnen wäre. In der damals schon fortgeschrittenen Phase des internationalen Briefverkehrs, wo Zeitungen, Drucksachen und Warenproben der Zwangsfrankierung unterlagen und die Vorausbezahlung der Briefe längst als Regel galt, konnte man die unterlassene Frankierung eines Briefes fast als Ausnahme bezeichnen. Dementsprechend wäre die Kennzeichnung dieser Briefe mit dem Stempel «Porto» oder «Unfrankiert» der Bearbeitung der frankierten Briefe klar vorzuziehen.
Die mögliche Zeit- und Arbeitsersparnis lässt sich am Anteil der unfrankierten Sendungen messen, die 1872 von Deutschland nach Frankreich, Grossbritannien und Belgien mit 3, 3,5 bzw. 2,5% vertreten waren, was bedeutete, dass nur 3 auf 100 Briefe zu bearbeiten gewesen wären. Andererseits war zu bedenken, dass die Stempelung der frankierten Sendungen mit «Franco/P.D.» dem Zweck diente, frankierte Sendungen als solche für die verschiedenen ausländischen Postverwaltungen erkenntlich zu machen, ohne dass sie sich mit fremden Briefmarken und Wertzeichen befassen mussten. Dieser Zweck konnte aber nie vollständig erreicht werden, da der Umfang der Korrespondenz bei den meisten Kartenschlüssen Tausende von Sendungen ausmachte.
Dem Büro Nr. 10, Verviers-Cöln gingen 1873 in einem Kartenschluss von London an frankierten Briefen 7000 Stück zu, dieselbe Menge war nochmals in den geschlossenen Beuteln nach Berlin, Hamburg, Dänemark usw. vorhanden, sodass bei der Abfertigung in London (ohne Drucksachen und Warenproben) ca. 14.000 Briefe mit dem Stempel P.D. zu versehen waren!
Die Mühe und der Zeitaufwand bei der Stempelung dieser enormen Mengen gab natürlich Anlass zu Unregelmässigkeiten, welche im Eingangsbüro Nr. 10 zu berichtigen waren, insbesondere:
- Briefe nach der Eingangskarte als «unfrankiert» überwiesen aber mit P.D.-Stempel versehen, hier konnte ohne Rücksicht auf die Bezeichnung die Austaxierung erfolgen.
- Briefe als «unfrankiert» überwiesen mit rückseitig vollständigem Portobetrag in vorschriftsmässig entwerteten Freimarken. Der «dekartierende» Beamte musste in diesem Fall die Eingangskarte berichtigen und die Sendung als frankiert behandeln, um einen unnötigen Schriftwechsel und Portoerstattungsanfragen zu verhindern.
- Versehentlich mit «P.D.» bezeichnete unfrankierte Briefe, die der frankierten Korrespondenz beigepackt und gleich dieser behandelt waren. Der dekartierende Beamte war in diesem Fall nicht berechtigt, zu taxieren oder die Eingangskarte zu ändern, was der Verlust des Portobetrages bedeutete.
Die Umkehrung des Stempelungsverfahrens könnte die Sicherheit vergrössern, dass Sendungen als «frankiert» oder «unfrankiert» richtig behandelt würden. Die geringere Anzahl letzterer würde stets deutliche und saubere Abschläge ermöglichen und damit den kontrollierenden Beamten die Arbeit erleichtern. Diese 1873 entstandenen Grundgedanken zur Vereinfachung des Auswechslungsdienstes waren die Basis für ein Abkommen zwischen den Staaten mit direktem Kartenschluss. Dieses Abkommen wurde von den zwei Postverwaltungen Belgien und Niederlande in Rundschreiben bekanntgegeben. Die belgische Dienstorder Nr. 34 vom 26. Januar 18743' gab folgendes bekannt:
«Die Verträge zwischen der Verwaltung und die Postadministrationen in den Ländern, welche mit Belgien in direkter Verbindung stehen, verordnen, dass die wechselseitigen internationalen Korrespondenzen, bis zum Bestimmungsort freigemacht, beim Expeditionsamt mit dem Abdruck des Stempels P.D. oder ähnlich zu versehen sind. Für unfrankierte Sendungen ist kein entsprechender Stempel vorgesehen. Diese Ausführungsbeschlüsse, betreffend die Auswechslung von Belgien mit Grossbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika, den Niederlanden, Deutschland, Luxemburg und Italien werden durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt:
A. Das Anbringen des Stempels P.D. oder jedes anderen Freimachungsvermerkes auf frankierten Briefen und anderen Sendungenfrei bis zum Bestimmungsort, findet nicht mehr statt.
B. Demnächst sollen unfrankierte Sendungen im Ursprungsland mit einem Stempel zur Aufforderung der Portozahlung am Bestimmungsort versehen werden. Zu diesem Zweck kamen die interessierten Verwaltungen zu folgender Annahme: Belgien und Luxemburg, der Stempel non affranchi, Grossbritannien und die Vereinigten Staaten, der Stempel unpaid, die Niederlande, der Stempel ongefrankeerd, Deutschland, der Stempel unfmnkirt, Italien, der Stempel non francato. Unzureichend frankierte Sendungen müssen weiterhin gekennzeichnet werden mit dem dafür laut Vertrag vorgeschriebenen Stempel.
Der Stempel P.P. ist weiterhin für Teilfrankaturen zu verwenden. Daher ist in den Verbindungen Belgiens mit den oben aufgeführten Ländern jede Sendung, auf welcher mittels Spezial Stempels jeder Hinweis auf ungenügende oder beschränkte Frankierung fehlt, als vollwertig frankiert bis zum Bestimmungsort zu behandeln, ob mit oder ohne Freimarken.
Generell sind die Verordnungen nur anzuwenden auf Korrespondenzen nach den oben aufgeführten Ländern. Als Ausnahme erstreckt sich das Abkommen mit der britischen und deutschen Verwaltung auch auf Transitsendungen im geschlossenen Beutel, allerdings mit der Beschränkung, dass in der belgischdeutschen Auswechslung die Überseesendungen unter den alten Bestimmungen gehandhabt werden.»
Der letzte Abschnitt wurde in der Praxis nicht immer befolgt, der in Abb. 1. gezeigte Brief4* aus Turnhout, Belgien vom 15.6.1874 nach Le Havre in Frankreich wurde mit dem Stempel NON AFFRANCHI versehen, obwohl Frankreich im Abkommen nicht aufgeführt war.
Die Zuteilung der Stempel erfolgte in einem weiteren Abschnitt:
«Vorläufig und bis die Verwendung des Stempels auf allen Postämtern Belgiens erfolgen kann, soll folgende Anweisung gelten: Die Anwendung des Stempels auf unfrankierten Sendungen von Belgien wird von den belgischen Auswechslungsämtern praktiziert. Die Ämter, welche den Stempel bis jetzt nicht vorrätig haben, sollen ihn mit Eile beantragen. Die heutige Instruktion tritt sofort in Kraft, ausser im belgisch-niederländischen Austausch, welche Ausführung bis zum 1. Februar aufgeschoben wurde.»
Die Ausführung des Beschlusses mit den Niederlanden am 1.2.1874 bestätigt sich mit dem Rundschreiben Nr. 915 vom 21.1.1874 der niederländischen Postverwaltung5': «Art. 1: Mit der belgischen Verwaltung ist vereinbart, dass ab den nächsten l. Februar, unfrankierte Korrespondenz zwischen beiden Ländern mit dem Stempel «ONGEFRANKEERD» (nonaffranchi) versehen wird. Den niederländischen Auswechslungsämtern wird ein solcher Stempel zugesandt; diese werden angeschrieben, um ab diesem Datuni unfrankierte Briefe und andere Sendungen für Belgien oder für Länder, welche über Belgien korrespondieren, auf der Adressseite mit einem Abdruck des besagten Stempes in schwarzer Tinte zu versehen».
Der Stempel ONGEFRANKEERD wurde von Vellinga aufgezeigt6' und ist m.E. nicht auf Brief bekannt.
Ausser diesen Rundschreiben sind keine weiteren offiziellen Angaben zu finden; die Verordnungen des Deutschen Reichs von 1873/74 erbrachten keinen Hinweis7', obwohl der Stempel nachweisbar in Aachen, Bremen und Hamburg verwendet wurde. Da es sich aber dabei um Grenzpostämter handelt, ist anzunehmen, dass nur diese mit einem gesonderten Schreiben benachrichtigt wurden.
Obwohl die Publizierung des Beschlusses im Januar 1874 erfolgte, haben wir einen früheren Abschlag des Stempels «Unfrankirt» (Tab. I, 1) in blau von Aachen, auf Brief von BERCHING (Bayern) nach Ontario (Canada) vom 2.12.1873 (Abb. 2). Da offizielle Unterlagen fehlen, wissen wir nicht, wann die Stempel in Deutschland verteilt wurden, und zu welcher Zeit sie eingesetzt wurden. Ich kenne diesen Stempel in schwarz auf zwei weiteren Briefen: vom 4.7.1874 von Lorch nach Boston8' und vom 8.3.1875 von Naumburg/Saale nach New York9».
Der Stempel von Bremen (Tab. I, 2) befindet sich auf Brief vom 3.7.1874 von Riemsloh nach Richmond USA (Abb. 3). In Hamburg kommen zwei Typen dieses Stempels vor: die grössere, 35 \0 mm (Tab. I, 4) auf Retourbrief von Leonberg vom 13.2.1875 nach Springhill, Ohio (Abb. 4). Die kleinere Type, 34x9 mm (Tab. I, 3) als Spätverwendung auf Brief vom 6.9.1876 von Hamburg nach Maranhao, Brasilien (Abb. 5). Die Spätverwendung in der U.G.P.-Zeit lässt eine Weiterverwendung für Korrespondenzen nach nicht angeschlossenen Ländern vermuten (Brasilien trat erst am 1.7.1877 der U.G.P. bei). In Belgien wurde der Stempel per Dienstorder vom 7.3. 1876 aus dem Gebrauch genommen. Eine Sondertype1 in Blockbuchstaben, 39 x 13 mm (Tab. I, 5) befindet sich auf einem Brief aus der Levante über Varna (österr. Lloyd) und Wien nach Manchester mit Ankunftstempel vom 11.9.1874 (Abb. 6)8».

Die von England verwendeten UNPAID-Stempel sind eingetragen im «proofbook» (Stempelprobebuch)10) Seite 20, und zwar in drei Serien, 6 Stück (Tab. II, 11) am 30.9.1873, 6 Stück (Tab. H, 12) in Stahl am 19.12.1873. Aus dieser Serie ein Abschlag auf Brief aus Buenos Aires vom 28.6.1874, über London, 1.8. 1874 nach Neumünster in der Schweiz (Abb. 7). Von der dritten Serie, in Messing, ausgeliefert am 9.9.1874 (Tab. II, 13) gibt es zwei Briefe: von Greenock nach Jakobstadt vom 2.4.1875 (Abb. 8). Ein weiterer Brief nach Pernau, Russland (Abb. 9) gibt Aufschluss über die komplizierte Behandlung der ungenügend frankierten Briefe. In London am 24.5.1874 zur Post, mit 2 x l penny beklebt (für späte Einlieferung: «Late fee» 2d). Dies veranlasste den ersten Beamten zum (korrekten) Aufdruck UNPAID, weil ja nur die «late fee» bezahlt war. Vor der Auswechslung wurde der Stempel gestrichen und mit «UNSUFFICIENTLY/PREPAID» ersetzt, dies in der (unrichtigen) Annahme, 2 pence gehörten zu einer Frankatur.
Der Beamte beim Eingangsamt der Bahnpost 10 (rückseitig VERVIERS/ 23 5 IV/ COELN) übersetzte dies mit dem Stempel Unzureichend/frankiert, gemäss Vorschrift, und errechnete das fehlende Porto von 2d als 1 ¼ Groschen + 4 Groschen = 5 ¼ Groschen.
Der UNPAID-Stempel von New York (Tab. II, 14) sieht dem Londoner sehr ähnlich. Die früheste Verwendung auf Brief nach Mulhouse, mit Datumstempel NEW YORK/BR TRANSIT datiert vom 20.1.1874 (Abb. 10). Mit der «Wyoming» der Guion Linie über Queenstown, London zum Bahnpostamt VERVIERS B/ 1.2 4/ COELN. Ein zweiter Brief von New York mit Stempel NEW YORK/ BR TRANSIT nach Gent, Belgien ist vom 14.3.1874 (Abb. 11), mit der «Baltic» der White Star Linie über Queenstown und London nach Oostende befördert.


Luxemburg hatte wie Belgien einen Stempel NON AFFRANCHI im Rahmen. Es gibt diesen Stempel auf Brief mit Aufgabestempel LUXEMBURG BHF, vom 23.10.187411) nach Zaandam (Abb. 12) mit einer ungültigen Frankatur von 9 x 1/3 Groschen, Deutsches Reich. Die Frankatur wurde nicht anerkannt und folglich wurde der Stempel NON AFFRANCHI aufgesetzt, Zaandam entwertete die Marken mit dem Punktstempel «128», was nicht den Vorschriften entsprach, eine Taxierung wurde aber nicht vorgenommen!
KatalogNummer14)


Auch Italien gehörte zu den aufgeführten Länder. Bekannt ist bis jetzt nur ein Brief mit rotem Rahmenstempel NON FRANCATO (Tab. II, 16) auf Transatlantikbrief (Abb. 13) mit Aufgabestempel ROM A vom 28.5.1875 und Vermerk: «Per bateau a vapeur via Angleterre», mit Ankunftsstempel von New York vom 13. Juni.
Von den im Abkommen nicht aufgeführten Ländern gibt es dennoch einige Beispiele einer Kennzeichnung der unfrankierten Briefe. Es sind dies Briefe aus dem skandinavischen Raum, wo zu diesem Zweck ein PORTO-Stempel, (Tab. I, 6) für Norwegen und (Tab. I, 7) für Schweden, verwendet wurde. Den Stempel aus Schweden gibt es auf Transatlantikbrief vom 6.1.1875 von der Bahnpostexpedition EXP.Nr. 2 NED. mit Ankunftsstempel von New York vom 14.2.187412».
Ein weiterer Brief aus Norwegen nach Tübingen, Württemberg (Abb. 14) mit Aufgabestempel FREDERIKSTAD/ 31/3/1875 hat den Rahmenstempel PORTO (Tab. I, 6) und rückseitig CHRISTIANA OMK, als Grenzpostamt.
Erwähnenswert ist der Stempel NAO FRANQUEADA, «nicht frankiert» (Tab. 1,8) auf Überseebrief von Pernambuco, Brasilien, nach Sachsenhausen13) vom 29.7.1876, der wie der Brief von Hamburg nach Maranhao (Abb. 5) als Spätverwendung vor dem Anschluss Brasiliens an die U.G.P. zu sehen ist. Der Brief kam über das Bahnpostamt 10 in Deutschland, wo der neu geschaffene «T»-Stempel (zu Taxieren) aufgesetzt wurde.
Der «T»-Stempel war ein Produkt des ersten Berner Abkommens, es hiess dort:
«Ab 1. Juli 1875 werden nicht oder ungenügend frankierte Sendungen beim Aufgabeamt auf der Adress-Seite mit dem neuen Stempel T (Taxe) versehen, und ohne Taxierung dem Auswechslungsamt übergeben».
Im Falle der Nicht-Anwendung wurde mit Bussgeld gedroht; die Unterlassung war vom Grenzpostamt zu beheben und zu melden. Als frühes Beispiel ein Brief von Stolberg nach Brüssel vom 18.9. 1875. Eine nicht anerkannte «Portofreie Dienstsache» in der Bahnpost 10 mit Streckenstempel Coeln/ 19 9 4/ Verviers und «T»-Stempel versehen. (Abb. 15).
Die abgebildeten Stempel (mit Nummerverweis nach dem Postvertragsstempelkatalog 199314>) sind ohne Zweifel die wichtigsten Kennzeichnungen der Übergangszeit zum UPU und somit als Vorläufer einzustufen. Die kurze Lebensdauer macht sie zu seltenen und gesuchten Stempeln.
Literatur
Silverberg R; «Vade Mecum du Philateliste Marcophile 1849-1920», Edition Phila-Club, 1983, Vielsalm, S. 27/28/29.
1.) Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, den Anfang des «Weltpostvereins» (U.P.U.: Union Postale Universelle) auf den 1. Juli 1875 zu legen. Es war vielmehr der «Allgemeine Postverein», der seine Tätigkeit aufnahm. Die Namensgebung «Weltpostverein» fand erst während des Pariser Kongresses 1878 statt, als der Berner Vertrag revidiert wurde.
2) Dokumentation «Deutsches Postarchiv», Manfred Jacques, Bonn.
3) Dokumentation Leo De Clercq, St. Nikiaas.
4) Sammlung Rene Silverberg, Bruxelles.
5) Dokumentation C. Muys, Den Haag.
6) Vellinga O M; «De Poststempels van Nederland», Joh. Enschede, 1931, Haarlem. Stempel Nr. 335.
7) Dokumentation Michael Krug, Frankfurt.
8) Sammlung Hermann Hader, Guntramsdorf.
9) Dokumentation Fred Muche, Frankfurt.
10) Courtesy of the Postal Archives, London.
11) Mohrmann München, 186e Auktion, Los 2630.
12) Andersson Stockholm, Auktion 1992, Los 364.
13) Sammlung Crustin/ Goebel, La Calamine.
14) Van der Linden James, Katalog Postvertragsstempel 1661 -1875, Soluphil, Luxemburg, 1993