Neues über Altdeutschland: Die bayerischen Beute-Preussen von 1866/67

Nach dem Friedensvertrag mit Preussen vom 22.08.1866 musste das Kgr. Bayern an seiner Nordgrenze drei kleinere Gebiete mit insgesamt neun Postexpeditionen an Preussen abtreten. Wann allerdings die Übergabe und damit der Wechsel der Posthoheiten erfolgte, war bisher umstritten. Im Krötzsch-Handbuch, Abschnitt III, Bayern1', nennt Otto Rommel überhaupt kein Datum, während im Abschnitt XIII, Preussen2), Paul Ohrt schreibt «Infolge der kriegerischen Ereignisse des Jahres 1866 waren seit Januar 1867 einige früher bayerische Postanstalten dem preussischen Postbezirk einverleibt.» Karl Winkler dagegen gibt in seinem Handbuch3' den 1. Oktober 1866 an, der Michel DeutschlandSpezial 19874) den 1. Januar 1867. Eine besonders aparte Lösung bietet das Handbuch der preussischen Freimarken von Bayer/Stautz5' an, wo in der Einleitung, Band I, wiederum der 1. Oktober 1866 genannt wird, im Band II steht «Die Übernahme der Postgeschäfte erfolgte ab 1.10.1866, wurde vermutlich jedoch erst zum 1.1.1867 rechtlich voll wirksam.» Der Wahrheit am nächsten kommt Peter Zollner in der DBZ6', wenn auch erst im zweiten Anlauf7'. Er schreibt dazu «... dürfte der 12. oder 13. Januar der Tag sein, an dem die Einziehung der bayerischen und die Ausgabe preussischer Marken und Stempel begann.» Er gibt ferner die Ansicht eines anderen Sammlers wieder, «dass der Austausch nicht bei allen neun Poststationen am gleichen Tag erfolgte, sondern sich über einige Tage hinzog.» Dabei ist die Lösung doch ganz einfach: Ein Blick in die Primärquellen klärt alle Zweifel. Woran liegt es eigentlich, dass nach über 120 Jahren bisher noch immer keine völlige Klarheit über die Daten des Hoheitswechsels und damit auch des Wechsels der Post Verwaltungen besteht? Der Friedensvertrag 8' vom 22.08.1866 wurde von beiden Seiten ratifiziert und die Urkunden am 03.09.1866 in Berlin ausgewechselt. Damit war der Vertrag de jure in Kraft. Gemäss Artikel XIV, Abs. 3, dieses Vertrages hatte die Übergabe der drei abzutretenden Landesteile innerhalb von vier Wochen nach der Ratifikation zu erfolgen. Das ist offensichtlich nicht geschehen. Erst am 24.12.1866 unterzeichnet der König von Preussen das «Gesetz, betreffend die Vereinigung bisher Bayerischer und Großherzoglich Hessischer Gebietstheile mit der Preußischen Monarchie.» Das Patent hierzu wird am 07.01.1867 unterzeichnet. Die Bekanntmachungen jedoch - und auf die alleine kommt es an -, mit denen am Tage der Übernahme in den betroffenen Gebieten Gesetz und Patent veröffentlicht werden, fehlen oder wurden noch nicht gefunden. Lediglich der bereits vollzogene Übergang des Postwesens an die Preussische Post-Verwaltung wird mit Gen.-Vfg. Nr. 14 vom 28.01.1867 im Amts-Blatt Nr. 7 des Königlichen PostDepartements bekanntgemacht.