Frankaturen, ihre Bedeutung und Bezeichnung in der Philatelie (VII)
1. Zehnfachfrankatur.
Wenn nach einer Währungsreform die alten Postwertzeichen für kurze Zeit in unveränderter Weise noch Gültigkeit haben, allerdings nur in der Höhe der prozentualen Abwertung des Geldes, so müssen zur Erreichung des Frankatursatzes entsprechend mehr Postwertzeichen oder Marken mit höherem Nominalwert verwendet werden.
Die Währungsreform 1848 in Deutschland ist dafür das beste Beispiel. Die Währung wurde (zunächst) im Verhältnis 10 zu l abgewertet. Es bestand in den westlichen Besatzungszonen noch für drei Tage (in der Ostzone für 38 Tage) die Möglichkeit, Postwertzeichen in alter Währung aufzubrauchen, jedoch nur zu einem Zehntel ihres Nennwerts. Daraus resultiert der Begriff «Zehnfachfrankatur». Diese Bezeichnung steht stellvertretend für alle Währungsumstellungen oder Reformen, egal in welchem Verhältnis umgestellt wurde. Man könnte auch von Fünffachfrankatur, Achtfachfrankatur, Fünfzehnfachfrankatur etc. sprechen.
Der Begriff X-fachfrankatur bezieht sich nicht auf die Anzahl der verwendeten Postwertzeichen, sondern auf die xfache Frankaturhöhe, die sich durch die Geldentwertung ergibt. Man kann diesen mehrfachen Portosatz auch durch ein Postwertzeichen in entsprechender Nominale erreichen. Wenn der Begriff «Zehnfachfrankatur» trotzdem unter dem Gesichtspunkt der Frankaturbenennung bei Verwendung einer grösseren Anzahl von Postwertzeichen gebracht wird, so deswegen, weil bei den vorkommenden Briefen meist die Marken zehn- und mehrfach aufgeklebt worden sind.
Zehnfach -Frankatur Alliierte Besetzung (Sowjetische Zone)
2. Massenfrankatur.
Ist eine Sendung nach der Gebührenordnung freigemacht und wurde zur Freimachung eine Übergrosse Anzahl von Postwertzeichen verwendet, so spricht man von einer Massenfrankatur. Eine zahlenmässige Abgrenzung der Postwertzeichen gibt es dabei nicht. Man kann also nicht sagen, ab soundsoviel auf einer Sendung angebrachten Postwertzeichen spricht man von einer Massenfrankatur. Der optische Eindruck der gesamten Frankatur muss zu der Überzeugung führen, eine Massenverwendung von Postwertzeichen vor sich zu haben. Dabei können Marken unterschiedlichster Wertstufen und Ausgaben gleichzeitig verwendet werden; es müssen nur viele Postwertzeichen sein.
Beispiele: Dafür bietet sich die Zeit der Hochinflation an. Der überschnelle Verfall des Geldes machte es unmöglich, im gleichen Tempo entsprechende Postwertzeichen herzustellen. Mit dem Verfall des Geldes stiegen gleichzeitig die Portosätze, ohne dass es dafür sofort und überall Postwertzeichen in passenden Nominalwerten gab. Es bestand aus der Situation heraus die Notwendigkeit, Postwertzeichen mit niederen Nennwerten in grösserer Zahl für eine Sendung zu verwenden. Massenfrankaturen waren daher keine Seltenheit. Ebenso ist bei der bereits besprochenen Zehnfachfrankatur eine Massenfrankatur durchaus denkbar. Einen Einzelwert lOmal aufzukleben, war noch normal, also nicht unbedingt eine Massenverwendung. Hat man aber niedere Wertstufen zur Freimachung einer Sendung verwendet, so waren, der Gebühr entsprechend, viele (mehr als zehn) Postwertzeichen zu kleben, und es konnte durchaus eine Massenfrankatur entstehen. Auch ohne Inflation und Währungsumstellung sind in einem Staat mit gut funktionierendem Postwesen heute noch Massenfrankaturen notwendig. Immer dann, wenn Postverwaltungen keine Postwertzeichen mit ausgefallen hohen Nominalwerten auflegen (der Wunsch aller Philatelisten), werden bei hohen Frankatursätzen Massenfrankaturen notwendig.
Beispiele: In der Bundesrepublik kostet zur Zeit ein Luftpostbrief mit etwas über 1000 g in die Flugzone III über DM 100,00. Bei der Deutschen Bundespost ist der höchste Nominalwert seit Jahren DM 5,00. Man braucht also wenigstens 20 Marken, und somit kann man berechtigt von einer Massenfrankatur sprechen. In Österreich ist es ähnlich. Der höchste zur Zeit gültige Nominalwert ist eine Marke zu ÖS 50,00. Demgegenüber stehen mögliche Frankatursätze bis über ÖS 1600,00. Bei einem solchen Portosatz werden für eine Sendung mehr als 30 Marken ä ÖS 50,00 benötigt. Eine Massenfrankatur ohne jeden Zweifel. Solche Briefe sind zwar ausgefallen, aber sie kommen vor. Keinesfalls möchte ich aber damit der Ausgabe höherer Nominalwerte das Wort sprechen.
3. Vielfachfrankatur.
In diesem Falle wird zur Freimachung einer Sendung eine Vielzahl von Marken gleicher Wertstufe und Ausgabe verwendet. Das Wort «Vielzahl» lässt sich nicht auf eine bestimmte Zahl festlegen. Eine Vielfachfrankatur ist eine Kombination zwischen Mehrfach- und Massenfrankatur. Was zur Erklärung bei diesen beiden Frankaturen gesagt wurde, gilt kombiniert für die Viel fach frankatur. Die Notwendigkeit und Möglichkeit einer solchen Frankatur ist im Abschnitt «Massenfrankatur» begründet. Es muss aber auf eine Vielfachverwendung hingewiesen werden, die zwar möglich, aber in der Regel nicht notwendig ist. Dabei verwendet der Absender zur Freimachung einer Sendung nur den niedersten Wert der Freimarken eines Landes, ohne dass dazu eine zwingende Notwendigkeit besteht. Dass unter diesen Umständen eine Vielfachfrankatur zustande kommt, liegt auf der Hand. Bei grosszügigster Beurteilung könnte man noch von einer philatelistischen Frankatur sprechen, obwohl sie das meistens nicht ist. Viele Personen sehen in einem solchen Tun einen besonderen Ausdruck ihres Humors. Bitte, warum nicht? Aber ein solcher Brief reicht in einer Sammlung.
4. Bogenfrankatur.
Eine Bogenfrankatur ist gegeben, wenn zur ordnungsgemässen Freimachung einer Sendung ein Originalschalterbogen aufgeklebt oder der Sendung angeheftet worden ist. Wichtig ist, dass es sich um einen Schalterbogen handelt. Auch ein Kleinbogen ist ein Schalterbogen. Dagegen ist ein Block (Erinnerungsblock) kein Schalterbogen. Hier ist die Katalogbezeichnung genau zu beachten, wenn Unsicherheit bestehen sollte. Erklärung: Der Unterschied zwischen einem Kleinbogen und einem Block besteht darin, dass beim Kleinbogen die Post jede gewünschte Zahl an Einzelmarken abgibt, während ein Block stets nur als Ganzes, also als Einheit verkauft wird. Bei älteren Ausgaben und überwiegend auch heute wird ein Schalterbogen aus 100, 50 oder wenigstens 25 Einzel werten bestehen. In diesen Fällen kann man bei einer Bogenfrankatur auch von einer Massenfrankatur oder einer Vielfachfrankatur sprechen. Bei der Verwendung eines Kleinbogens muss das nicht unbedingt der Fall sein, es sei denn, es werden mehrere solcher Bogen auf eine Sendung geklebt. Egal wie, eine Bogenfrankatur bleibt es in jedem Falle
5. Treppenfrankatur - Dachziegelfrankatur.
Ist zur Freimachung einer Sendung eine grössere Anzahl von Postwertzeichen notwendig und der Absender klebt aus Gründen der Platzersparnis die Marken etwa zur Hälfte überdeckend, so spricht man von einer Treppenfrankatur, von manchen Sammlern auch als Dachziegelfrankatur bezeichnet. Bei der Treppenfrankatur werden also die Postwertzeichen platzsparend geklebt, um den notwendigen Portosatz in Marken auf der Sendung unterzubringen. Solche Frankaturen sind sehr oft Massenfrankaturen. Die Klebeart muss aus Platzgründen notwendig sein, ansonsten ist es Spielerei. Vorwiegend finden wir solche Frankaturen in den Zeiten, in denen Massenfrankaturen üblich waren. Auch heute sind sie denkbar, wie schon im Absatz über Massenfrankaturen gesagt wurde. Nur, es gibt Postverwaltungen, bei denen diese Klebeart grundsätzlich verboten ist, und es gibt Postverwaltungen, bei denen Treppenfrankaturen nur am Schalter geklebt werden dürfen. Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass bereits gebrauchte Postwertzeichen durch Überlappung des Entwertungsstempels wieder verwendet werden.
6. Tapetenfrankatur.
Auch bei der Tapetenfrankatur handelt es sich um eine platzsparende Anordnung der Postwertzeichen auf einer Sendung. Im Gegensatz zur Treppenfrankatur werden bei der Tapetenfrankatur die Marken eng (berührend) neben- und untereinander geklebt, ohne das Bild des berührenden Postwertzeichens durch Überklebung teilweise zu überdecken. Meist liegt auch in diesem Fall eine Massenfrankatur vor, sonst wäre eine solche Klebeart (nicht selten auf der Vordeund Rückseite einer Sendung) nicht unbedingt erforderlich. Gegen eine Tapetenfrankatur bestehen seitens der Post keine Bedenken. Sie ist weder verboten, noch müssen solche Sendungen am Schalter freigemacht werden (wie bei der Treppenfrankatur). Das Markenbild ist auch bei enger Anbringung der Postwertzeichen frei und somit auf evtl. entwertete Stücke leicht zu kontrollieren.
G. Frankaturbezeichnung nach der Gebührenhöhe.
In der Philatelie kommt es vor, dass Frankaturen nach der Portohöhe bezeichnet werden. öOKreuzer-Frankatur, 25Pfennig-Frankatur, 500Mark-Frankatur, 5 Dollar-Frankatur usw. Das ist keine eigene Frankaturart. Primär ist die Frankaturhöhe. Diese Bezeichnung wird gerne bei selten vorkommenden Frankatursätzen verwendet. Mit Erwähnung der (ausgefallenen) Frankaturhöhe bringt man die Besonderheit des Stückes zum Ausdruck. Eine weitere Erklärung dazu ist nicht notwendig. Wenn, ja wenn es nicht erforderlich ist, wegen der Besonderheit auch das Frankaturbild zu erwähnen. Das wird gelegentlich (vor allem bei Einzelfrankaturen) der Fall sein. Beispiele: Beim Posthornsatz ist eine 90Pfennig-Frankatur auf Brief nicht sehr häufig, eine 90Pfennig-Einzelfrankatur (Alleinfrankatur) ist sein Spitzenstück. Eine Bayern 18-Kreuzer-Einzelfrankatur der geschnittenen Wappenausgabe ist wesentlich seltener als eine ISKreuzer-Frankatur schlechthin. Diese Beispiele liessen sich - auch für andere Länder - beliebig fortsetzen. Grundlegend ist dabei immer die Frankaturhöhe und gelegentlich auch die Frankaturzusammensetzung, also das Frankaturbild. Die Frankaturhöhe muss aber in jedem Fall der vorgeschriebenen Gebührenhöhe und somit der Postgebührenordnung entsprechen. Bei der Behandlung nach der Gebührenhöhe müssen zwangsläufig die Begriffe Überfrankatur und Nachfrankatur Erwähnung finden.
1. Überfrankatur.
Bei einer Überfrankatur ist die Sendung mit einem oder mehreren Postwertzeichen freigemacht, deren Nennwert über dem erforderlichen Portosatz liegt. Es gibt eine Reihe von Gründen für das Zustandekommen solcher Überzahlungen. Da wären zunächst einmal die Gefälligkeitsfrankaturen, zu denen auch der Ersttagsbrief zählt. Darüber wurde bereits ausführlich gesprochen und kann in den Abschnitten philatelistische Frankatur, Satzfrankatur und Blockfrankatur nachgelesen werden. Solche Gefälligkeitsfrankaturen sind in der Überzahl modernen Ursprungs. Aber auch schon Ende des vergangenen und zu Beginn dieses Jahrhunderts gab es bewusst hergestellte . Meist waren dies «Eigenfabrikationen» von Sammlern. So manche staatliche Postverwaltung gab Marken zu Nennwerten aus, die postalisch kaum zu rechtfertigen waren. Sie wurden wohl mehr für den Sammler als für den Postbedarf hergestellt. Aber, sie wurden hergestellt und verausgabt, und der Sammler kam in Zugzwang. Er wollte (oder musste) diese Stücke in seine Sammlung aufnehmen, wenn möglich auch auf Brief. Aus dem Bedarf war praktisch nichts zu bekommen. Das war letztlich der Grund, warum man solche heillos überfrankierten Briefe herstellte. 2. Unterfrankatur. Es wurde und wird immer wieder versucht, die manchmal erhebliche Überzahlung dadurch auszugleichen, dass man die Sendeart qualifiziert (Einschreiben, Eilboten etc.), was aber nur selten absolute Portorichtigkeit bringt. Der Philatelist liebt solche Briefe grundsätzlich nicht. Bei älterem Material muss er, in Ermangelung an Bedarfsstücken, darauf zurückgreifen. Hinsichtlich postgeschichtlicher Forschung können solche Stücke allerdings wichtig sein. Meist ist dann der Portosatz sekundär. Wichtig sind in solchen Fällen Postwertzeichen und Stempel, ihre Verwendungszeit und ihr Verwendungsbereich. Selbstverständlich gibt es auch Überfrankaturen, die der Philatelist erkennen sollte. In erster Linie ist hier der Aufbrauch von Postwertzeichen gemeint, deren Nennwert nicht mehr gebührengerecht ist.
Beispiel: In Österreich werden seit mehreren Jahren die Portogebühren auf halbe und volle Schillinge festgelegt. Die Postwertzeichen werden entsprechend verausgabt. Es gibt aber viele ältere und noch gültige Marken mit sogenannten «krummen» Nennwerten, also mit Groschenangaben unter oder über fünfzig (1.30, 1.60, 3.40 etc.). Diese Stücke werden von Privatpersonen einzeln aufgebraucht, ohne darauf zu achten, dass dabei der halbe oder volle Schillingswert geringfügig überschritten wird. Es kann durchaus auch passieren, dass sich der Absender beim Kleben der Marken verrechnet oder aber in Unkenntnis der Portohöhe mehr Wertzeichen als nötig verwendet und dadurch Überfrankaturen entstehen. Handelt es sich um geringfügige Überzahlungen, sollte man das tolerieren.
2. Unterfrankatur.
Eine Unterfrankatur liegt vor, wenn der Absender einer Sendung das durch Postgebührenordnung vorgeschriebene Porto nicht voll erbringt. «Das durch Postgebührenordnung vorgeschriebene Porto» ist eine Redewendung, auf die gerade beim Begriff «Unterfrankatur» nicht verzichtet werden kann. Heute kann der Absender das Porto bis zum Empfänger bezahlen. Früher (vor mehr als hundert Jahren) war das nicht grundsätzlich so. Oft konnte der Absender nach den geltenden Bestimmungen nur einen Teil des Gesamtportos entrichten, der Rest wurde beim Empfänger erhoben. Hat der Absender alles bezahlt, was er rechtlich bezahlen konnte, so ist keine Unterfrankatur gegeben, auch wenn beim Empfänger nacherhoben werden musste (siehe auch Vertragsfrankatur und Weiterfrankatur).
Hat der Absender für eine portopflichtige Sendung kein Porto entrichtet, so ist das keine Unterfrankatur, sondern schlicht und einfach überhaupt keine Frankatur. In der Regel kommt es unbeabsichtigt zu Unterfrankaturen. Sie haben aber zur Folge, dass diese Sendungen angetaxt und z.B. das Doppelte des fehlenden Betrages evtl. plus Einziehungsgebühr beim Empfänger erhoben werden muss. Bei eiligen Auslandssendungen wird heute bei der Post im Falle einer Unterfrankatur der fehlende Betrag in Postwertzeichen aufgeklebt und ohne jegliche Zusatzgebühr beim Absender eingezogen. Ein Service der Post. Solche Stücke sind dann als unterfrankiert nicht mehr zu erkennen, es sei denn, eine Postverwaltung kennzeichnet solche Sendungen.
Unterfrankierter Brief von Frankfurt/M. in die Schweiz
3. Nachfrankatur - Taxfrankatur.
Ist eine gebührenpflichtige Sendung unfrankiert oder unterfrankiert abgesandt worden, so wird sie durch die Post antaxiert, und der Empfänger muss, wenn er die Sendung annimmt, die Taxgebühr entrichten. Man spricht dann von einer Nachfrankatur oder Taxfrankatur. Wie alle postalischen Einrichtungen, hat auch das Posttaxwesen seine eigene Entwicklung. Schon in der vorphilatelistischen Zeit und auch zu Beginn der Markenzeit kannte man den Taxbrief. Mit unserer heutigen Austaxierung hatte das jedoch nichts zu tun. Auf den Briefen wurde handschriftlich oder auch durch Ziffernstempel vermerkt, welche Gebühr der Empfänger zu entrichten hatte. Mit der späteren Nachgebühr kann man das nicht vergleichen, auch wenn der Empfänger die Transportkosten zu tragen hatte. Es war die normale Verrechnung der Portokosten ohne Verdoppelung oder Zuschläge für eine nicht erbrachte Vorleistung. Eine solche konnte oder brauchte auch nicht erbracht zu werden. Der Einführung der Postwertzeichen folgte schon bald die Einführung der Nachgebühr. Vorher konnte man, wie oben schon erwähnt, die Sendungen wahlweise freimachen oder unfrei zu Lasten des Empfängers senden. Die Gebühr änderte sich deswegen nicht. Die Postverwaltungen drängten aber wegen der vereinfachten Form der Abrechnung auf Verwendung von Postwertzeichen, wo immer das möglich war. Sie unterstrichen die Forderung durch eine Verordnung, nach der Postsendungen, die nicht oder nur teilweise freigemacht waren, mit dem Doppelten des fehlenden Portos zu Lasten des Empfängers verrechnet wurden. Die Nachgebühr war geboren, im Volksmund auch lange Zeit als «Strafporto» bezeichnet. Später wurde bei den Postverwaltungen Freimachungszwang eingeführt. Das hatte zur Folge, dass eigene Portokontrollstellen eingeführt werden mussten. Durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand konnte es im Laufe der Zeit nicht ausbleiben, dass neben der Verdoppelung des fehlenden Portos auch noch zusätzlich Gebühren (Einzugsgebühren) erhoben wurden. Das ist auch der gegenwärtige Stand der Dinge. Angetaxte Sendungen wurden und werden in den meisten Ländern mit einem T (handschriftlich oder gestempelt) gekennzeichnet. Die Höhe des Einzugsbetrags (Nachgebühr plus Einzugsgebühr) wird in vielen Ländern handschriftlich auf der Sendung vermerkt. Es gibt auch Postverwaltungen, bei denen für diesen Zweck Portomarken verwendet werden. Auch wenn nur ein Teil des Portos durch Nachgebühr erhoben wurde, ist es keine Teilfrankatur (siehe auch Teilfrankatur).
Fortsetzung folgt