Kostbarkeiten aus dem Briefmarkenkabinett des PTT -Museums

Frankierung bis zur Grenze
Brief von Burgdorf nach Nizza vom 5. Februar 1851
Burgdorf entwertete die beiden Rayonmarken mit dem Ortsstempel und setzte daneben den Datumstempel, wie dies in der Weisung Nr. 27 vom 22. Weinmonat (Oktober) 1850 neu vorgeschrieben wurde: "Die Entwertung der Marken so// durch einen scharfen Abdruck des Stempels P.P. oder P.D., oder Franko bewerkstelligt werden. Selbst die in der Weisung (Nr. 26) vom 9. Herbstmonat letzten Jahres untersagte Anwendung des Ortsoder Datumstempels kann wieder stattfinden; jedoch ist in diesen Fällen der Deutlichkeit wegen der Orts- oder Datumstempel noch besonders auf dem Brief abzudrucken ". Die Frankatur von 15 Rp. reichte bis zur Schweizergrenze (III. Rayon), wo der Brief durch Genf an das Auswechslungsbüro St. Julien übergeben wurde. Der Taxanteil für die sardische Strecke Genf - Nizza (Nizza lag im Königreich Sardinien) wurde dem Empfänger belastet. Die Verwendung von Briefmarken auf Auslandbriefen war anfänglich noch nicht möglich, weil erst die Verträge mit den einzelnen Staaten angepasst werden mussten.