Die Schweiz. Flugpost-Zuschlagstaxen ab 1919 (IX)



Luftpost-Brief aus Basel vom 5.1.1932 nach Bangkok (Siam), Gewicht 160 g


Der Brief ist ganz offensichtlich ein Geschäftsbrief der Firma Diethelm & Co Zürich an Diethelm & Co Bangkok; er ist aber mit Fr. 21.20 überfrankiert. Der Fehler ist vermutlich auf folgende Weise entstanden:
Bis Ende Dezember 1931 war die Gewichtsstufe 20 g, und für je 20 g betrug der Luftpostzuschlag Fr. 1.20.
Wer auch immer für die Frankierung zuständig war — ein Angestellter der Firma oder der Postbeamte - er hat wohl die neue, ab 1. Januar 1932 eingeführte Gewichtsstufe von 10g berücksichtigt, nicht aber die neue Taxe von Fr. 1.- pro 10g. Er hat also 16 x Fr. 1.20 = Fr. 19.20 für den Zuschlag berechnet und kam somit auf eine Gesamttaxe von Fr. 21.20.
Der Brief ist ein typisches Beispiel dafür, dass die zahlreichen Änderungen der Luftposttaxen und Gewichtsstufen in jenen Jahren auch oft zu falschen Berechnungen der Taxen geführt haben.
Roland F. Kohl