Eine kaum beachtete Frankatur
Gemäss Beschluss des Schweiz. Bundesrates vom 22. April 1878 wurde das Postdepartement ermächtigt per 1. Juli 1878 Taxmarken einzuführen
In Vollziehung der Verordnung vom 23. April 1878 wurde bezüglich Briefpost unteranderem folgende Vorschrift erlassen:
„Die zu erhebenden Taxen auf unfrankierten-oder ungenügend frankierten Briefpostgegenstände sind bei der Aufgabepoststelle zu Taxieren und die erhebende Taxe durch Taxmarken bei der Poststelle des E
Dieser Artikel steht nur Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden sie auf der Webseite an, wenn Sie Mitglied sind.