Die Düggelin-Post

Der Kenner der Postgeschichte weiss um die Bedeutung der Thurn und Taxis-Post, der Fischer Post in Bern oder der Diego Maderni-Post im Tessin und Gotthardverkehr des 17. Jahrhunderts. Diese und viele andere Persönlichkeiten haben mit mehr oder weniger Erfolg, über längere oder kürzere Zeit hinweg Postgeschichte gemacht. Von Josef Benedikt Düggelin, dem Pächter des Schwyzer-Post-Regals, ist nur wenig bekannt. Doch er hat in den Postverträgen mit Schwyz und St. Gallen eine Vision zu verwirklichen gesucht, die, wäre das politische Umfeld seinen Ideen günstiger gewesen, dem Kanton Schwyz eine für die damalige Zeit äusserst fortschrittliche Postordnung und den Ausbau der Verkehrswege schon in den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts gebracht hätte.

Im "Handbuch der Schweizer Vorphilatelie" von J.J. Winkler begegnete ich diesem Düggelin zum ersten Mal. Es heisst da S. 445/6 u.a.: "Zum grossen Ärger der Zürcher gelang es einem einflussreichen Schwyzer, dem Kantonsrat Düggelin von Galgenen, die Postpacht. . . zu übernehmen . . . Soweit schien alles in bester Ordnung, aber es sollte anders kommen. Nach einer Meinungsverschiedenheit mit Zürich und im Einverständnis mit der Schwyzer Regierung befreite sich Düggelin von den Sorgen seiner Pacht, indem er dieselbe ab L Januar 1842 dem Kanton St. Gallen abtrat ... " Also, dachte ich mir, hat es in der Zeit zwischen 1841 und 42 eine Düggelin-Post gegeben, und ich machte mich auf die Suche nach Düggelin-Post-Belegen. Ich fand keine, auch keinen, der je davon gehört oder solche gesehen hatte. Und falls auch Ihnen ein solcher Beleg fehlt, kann ich Sie trösten. Es hat nie Düggelin-Post-Belege gegeben, ausser Briefen, die er als Pächter der Schwyzer Post geschrieben hat. Zürich, interessiert an der Verbindung nach Chur/Splügen und an der Gotthardroute seit dem 17. Jahrhundert, übernahm diese beiden Postrouten nach der Helvetik durch den "Traktat" (StA ZH LL30/1), unterzeichnet von Zürich am 7. März und von Schwyz am 20. März 1804.

Ausser diesen beiden Routen blieb das Postwesen bis 1835 in der Befugnis des Kantons Schwyz. 1835 übertrug Schwyz die ganze Kantonspost in dem "Postvertrag" zwischen der General-Postdirection des Cantons und Arrondissements Zürich und der Regierung des hohen Standes Schwyz dem Kanton Zürich (StA ZH LL30/1/2). Dieser Vertrag war auf sieben Jahre abgeschlossen und am 17. März 1835 unterzeichnet von Postdirektor Schweizer für Zürich und von J. Düggelin, Kantons Statthalter, für Schwyz. Hier begegnen wir also Düggelin bereits im Zusammenhang mit dem Postwesen! Zürich führte die Schwyzer Post ab 1835 sieben Jahre lang laut Vertrag, bis Ende 1841, dem Beginn der "Düggelin-Post".

Wer war Düggelin?

Josef Benedikt Düggelin, geb. am 8.1. 1794, gestorben am 5.5.1850 stammte aus wohlhabendem und angesehenem Haus, er "leitete und finanzierte (!) den Kirchenbau in Galgenen 1820 - 1824" (HBL). In der unruhigen Zeit der 30er Jahre, als es 1834 an der Landsgemeinde in Rothenturm am 1. Juni darum ging, die erste Regierung nach der Kantonstrennung in den Kanton Schwyz äusseres Land und den Kanton Schwyz inneres Land zu wählen, wurde Düggelin überraschend neben dem Landammann ab Yberg zum Kantonsstatthalter des wiedervereinigten Kantons Schwyz gewählt. Paul Wyrsch bezeichnet ihn in seiner Dissertation über den Landammann Nazar von Reding-Biberegg (MHV Kt. Sz, Heft 69 S. 75/76) als "ein bis anhin im Kanton völlig unbekannter Mann. Düggelin gilt als 'Schmids Busenfreund' und ist Einzieher des Klosters Einsiedeln " (Schmid war die treibende Kraft sowohl für die Trennung wie dann auch für die Wiedervereinigung in den äusseren Bezirken. 'Schmids Busenfreund' meint in diesem Sinne 'erzkonservativ'). Anderswo wird Düggelin "der altschwyzerisch gesinnte J.B. Düggelin von Galgenen" genannt. Er war Kantonsstatthalter 1834 - 36, 38 - 40 und 42 - 44, also immer dann, wenn ab Yberg, der spätere Führer im Sonderbund, Landammann war. Düggelin war mit kurzen Unterbrüchen Landammann des Bezirks March von 1836 - 1849, Grossratspräsident 1839 und 1841 (!), sowie Tagsatzungsgesandter 1836, 40, 41, 43 — 45 und 47.

Diesem politischen Manne, der schon, wie wir gesehen haben, den Postvertrag mit Zürich 1835 unterzeichnet hatte, konnte die Führung der Schwyzer Post durch Zürich nicht genügen. Zürich war ja ausser an seinen schon seit jeher betriebenen Durchgangsrouten durch den Kanton Schwyz kaum gross interessiert an der Schaffung einer immer dringlicher werdenden internen Postverbindung innerhalb der Bezirke und Ortschaften im Kanton Schwyz. Dazu kam, dass gegen Ablauf des siebenjährigen Postvertrages mit Zürich die politische Situation in der Schweiz sich zuzuspitzen begann. Man denke etwa an die Klosteraufhebungen im Aargau, ein Ereignis, das Schwyz in seinem Verständnis des Staatenbundes viel heftiger erschütterte, als dies von heute her zu verstehen ist, zumal dieser Rechtsbruch, nicht zuletzt auf Betreiben Zürichs (David Strauss usw.) durch die Tagsatzung noch ins Recht versetzt wurde. Es ist die Zeit, die zum Sonderbund führte, und die Männer der Schwyzer Regierung von damals waren dieselben, die im Sonderbund ihr Recht zu finden hofften. Grund genug für J.B. Düggelin, das Postwesen im Kanton Schwyz neu zu überdenken und die ganze Sache selber in die Hand zu nehmen.

Für eine bessere Verbindung des äusseren Landes March, Höfe, Einsiedeln mit dem Kantonshauptort bot sich die gut geführte St. Galler Post geradezu an, die ihrerseits daran interessiert sein konnte, in ihrer Verbindung zum Gotthard und zur Fischerschen Post Zürich zu umgehen. In einem Brief von Landammann und Kleiner Rath des Kantons St. Gallen vom 8. Januar 1841 an Landammann und Regierungskommission des Kantons Schwyz wird auf einen Brief der Schwyzer vom 9. November 1840 Bezug genommen, in dem eine Konferenz zur "Regulierung der Post- und Bothenverbindungen" vorgeschlagen wurde. St. Gallen wünscht als Datum den 5. Februar. Sicherlich werden zu dieser Zeit eine oder mehrere Besprechungen stattgefunden haben. Denn am 7. Juni wird ein täglicher Eilwagenkurs zur Beförderung von Passagieren und deren Gepäck zwischen Schwyz und Uznach und von und nach dem Fusse der Rigi eingerichtet (siehe POSTGESCHICHTE Nr. 2, Juni 1980). Der Waldstätter Bote Nr. 51 vom 25. Juni 1841 berichtet über die Grossrats-Sitzung vom 19. Juni: "Bericht des Herrn Kantonslandammann Holdener im Namen der Regierungskommission. Es wird nach dem daherigen Antrage beschlossen, Zürich den Postvertrag aufzukünden, jedoch mit dem Ausdruck der Bereitwilligkeit, insofern dortseits der mangelhaften Verbindung der äusseren Bezirke Einsiedeln, Wollerau, Pfäffikon und March theils mit den übrigen Bezirken theils mit dem Kanton St. Gallen abgeholfen, und eine der vermehrten Frequenz angemessene Pachtsumme bezahlt werden wolle (bisher zahlte Zürich jährlich 600 Fr. für das schwyzerische Postregal). Sollte Zürich derartigen Ansprüchen keine gebührende Rechnung tragen, so ist die Regierungskommission bevollmächtigt, sich mit einem ändern Kanton in diesfällige Unterhandlungen einzulassen, oder im Falle eines daherigen unerspriesslichen Erfolges das Postwesen auf eigene Kantonsrechnung zu verwalten."

Von da an geht alles sehr rasch

Zürich ist nicht gerade willig, verhandelt mit Unlust oder glaubt schon jetzt nicht mehr an ein Ergebnis. Seine Offerte, die Postpacht auf Fr. 1200 zu verdoppeln, ist von den Erwartungen der Schwyzer mit Fr. 2400.— zu weit entfernt (Zürich hätte im äussersten Falle Fr. 2000.- bewilligt, aber dazu kam es gar nicht mehr). Jetzt übernahm Düggelin die Schwyzer Post. Und zwar mit dem "Post-Pacht-Vertrag zwischen der Regierung des Kantons Schwyz und Herrn Landammann Düggelin in Galgenen".

Art. l lautet: "Der hohe Stand Schwyz überlässt und garantiert dem Herrn Landammann Bened. Düggelin die Ausübung und Handhabung des Postregals in dem Umfang des ganzen Kantons, mit allen damit verbundenen Rechten und Befugnissen, wie dasselbe durch die eidgenössischen Konkordate vom 3ten und lOten Juli 1818 Lit A und B den Kantonen zuerkannt und überlassen worden, dergestalt, dass im Umfang des Kantons ohne Bewilligung des Pächters, weder eine andere Postanstalt errichtet, noch eine fremde Post, unter welchem Namen und Titel es auch sein möge, durch sein Territorium geführt werden darf. Ebenso gewährleistet die hohe Regierung des Kantons Schwyz dem Pächter alle Nutzungen und Erträgnisse des erwähnten Postregals, in dem Sinne, dass weder versiegelte Briefe, noch Valoren und Pakete anders, als durch die ordentlichen Post- und Boten-Gelegenheiten befördert, und dass regelmässige Privat fuhrwerke zur Beförderung von Personen, Briefen oder Paketen, auf Strassen, ohne Bewilligung des Pächters nicht errichtet und unterhalten werden dürfen. Art. 2: In Folge dieser Abtretung übernimmt Herr Landammann Düggelin die Organisation der Postverbindungen sowohl im Innern des Kantons Schwyz, als jene mit den benachbarten Kantonen ... "

Der Post-Pacht-Vertrag umfasst 10 Seiten (kurz und gut zusammengefasst bei Winkler), auf denen klar alles geregelt ist über Postorganisation, Postverbindungen, Posttaxen usw. Beurkundet und besiegelt wird er mit "Wir Landammann und Regierungskommission des Standes Schwyz urkunden hiermit, dass unser Grosser Rath in seiner Sitzung vom 15. Weinmonat 1841 vorstehendem Vertrage seinem buchstäblichen Inhalte nach die Genehmigung und Ratifikation ertheilt habe. 5. Wintermonat 1841 Der regierende Landammann sig. Holdener..."
Düggelin unterzeichnet am 6. November. Der unterzeichnende Landammann Holdener ist derselbe, der lt. Ratsprotokoll der Regierungskommission vom 19. Juni 1841 mit Düggelin die Zweimann-Commission gebildet hat, welche die Verhandlungen mit Zürich (und St. Gallen) über einen neuen Postvertrag hatte führen müssen.
Damit ist Düggelin also Postpächter. Aber eine Düggelin-Post hat es trotzdem nicht gegeben, denn die Zürcher Post blieb bis zum 31. Dezember 1841 bestehen, ab 1. Januar 1842 jedoch führte St. Gallen die Schwyzer Post. Wie wir eben gesehen haben, wurde der Vertrag mit Düggelin am 15. Oktober 1841 vom Grossen Rat ratifiziert und von Düggelin am 6. November unterzeichnet. Aber Düggelin hatte die Schwyzer Post schon früher an St. Gallen übertragen, und zwar wurde die "Post-Convention zwischen der Postadministration des Kantons St. Gallen und dem Pächter des Postwesens vom Canton Schwyz, Herrn Kantonsstatthalter Düggelin in Galgenen" bereits am 2. Oktober 1841 in St. Gallen unterschrieben vom Postdirector G. Stierlin. Darin übergibt Düggelin in Art. 1 "die Ausübung seines Post-Pacht-Vertrages mit der Regierung des hohen Standes Schwyz d.d., welcher gegenwärtiger Convention als Grundlage dient und denselben beigefügt ist" " auf zwölf Jahre, und zwar vom 10 I.Januar 1842 bis 31. Dezember 1853.

Düggelin blieb Pächter der Schwyzer Post bis Ende 1844. Die Zwistigkeiten zwischen ihm und St. Gallen nahmen derart zu, dass er am 9. November 1844 sich von St. Gallen auszahlen liess und von seiner Pacht zurücktrat. Schwyz und St. Gallen schlössen ebenfalls am 9. November 1844 einen neuen Vertrag, der bis zur Übergabe an die eidgenössische Post in Kraft blieb.

Es ist Düggelin wohl zuzutrauen, dass er trotz allem klüngelhaften Vetternspiel und zeitüblichem Machtmissbrauch für den Kanton Schwyz sehr gute Postverbindungen durch seinen Pachtvertrag anstrebte. Und er dachte längerfristig, nahm er doch in seiner Convention mit St. Gallen in Art. 20 den Passus auf: "Die Postadministration des Cantons St. Gallen hat den Sohn des Herrn Landes-Statth. Düggelin einige Jahre in ihren Post-Bureux zu beschäftigen, und denselben in allen Branchen des Postwesens unentgeltlich unterweisen zu lassen". Er war einsichtig genug, die Nutzung der Postpacht vorerst einem befähigten und interessierten Partner, St. Gallen, zu übertragen. Längerfristig jedoch mag er mit dem Gedanken gespielt haben, die Düggelin-Post zu ähnlichem Ansehen zu bringen wie etwa die Fischersche Post. Denn eben erst war der Gotthardweg richtig befahrbar geworden, die Dampfschiffe verkürzten die Reisezeit, die Bahn stand vor der Tür und der Ausflugsverkehr auf die Rigi begann Formen anzunehmen . . . Doch all das ging nicht, wie erwartet, über die Schwyzer Verbindungswege, St. Gallen brachte nicht den erhofften Aufschwung und Zürich erwies sich noch stärker als befürchtet. Denn schon am 16. Dezember 1841 traf Zürich mit Luzern eine "Verabredung", wonach sämtlicher Verkehr von Zürich, Zug und Teilen des Aargaus nach Uri und dem Gotthard über Luzern umgeleitet wurde. Und die Isolation von Schwyz durch die Politik des Sonderbundes wurde immer markanter, je mehr sich die Lage der kriegerischen Auseinandersetzung näherte. So musste der Traum Düggelins scheitern.

Zwei Jahre nach Düggelins Tod, als die Post schon eidgenössisch war, hören wir nochmals von dieser Familie in postgeschichtlichem Zusammenhang. Die Pferdewechselstelle an der bald einmal "meistbefahrenen" Dilligence-Strecke der Schweiz zwischen Richterswil und Einsiedeln war Biberbruck. Hier lesen wir in "Bennau einst und jetzt" H. Bisig 1979: "Durch Vertrag zwischen der Genossame Wollerau und den Gebr. Düggelin, Landammann in Galgenen, wurde die Bewilligung zum Bau des Posthauses (Gasthaus Post) im Jahre 1852 erteilt und notariell 1857 bestätigt". Eine wahrlich postbesessene Familie! Und Düggelin verdanken wir es wohl, dass Ausserschwyz heute zur Kreispostdirektion St. Gallen gehört.
 

© Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte / SVPg