Ergänzungen zum Buch Graubünden 1727 - 1851

Die Anwendung der Postverträge, Tarife und Verordnungen.

Der Erfolg im Verkauf wie auch an internationale Ausstellungen in der Literaturklasse zeigt, dass meine Forschungen in obigem Buch auf recht grosses Interesse gestossen sind. So sind es speziell die Postgeschichte - Forscher und Sammler, denen die Unterlagen aus Verträgen und Tarifen scheinbar wertvolle Dienste leisten, und die Beispiele dazu den manchmal recht komplizierten Weg zu den Berechnungen erleichtern Erleichtert bin aber auch ich, dass es mir als Forschungsziel gelungen ist eine grosse Menge an Daten und Wissen weiter zu vermitteln, die aber wie in dem Buchvorwort erwähnt, sicher nicht der Weisheit letzter Schluss sind. So habe ich weiterhin, und auch in Zukunft wird es nicht anders sein, unermüdlich an weiteren Verfeinerungen und Ergänzungen meines Werkes gearbeitet, wobei ich allerdings bisher nur auf vereinzelte gute Ratschläge und Typs von anderen Postgeschichtler zurückgreifen konnte. Die Zeit lässt aber hoffen, dass sich auch dahin noch etwas ändern kann, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass nur in meinem Fundus immer wieder neue „Problemkinder" zum Vorschein kommen. So habe ich zum Teil wichtige Beispiele erarbeitet, die von der Grosse her dem Buchformat entsprechen, und ebenfalls in Farbe präsentiert werden. Dabei geht es um:
• Den Vertrag Zürich mit Frankreich der vom 1. Dezember 1845 bis zum 31. Dezember 1846 auch für Graubünden Gültigkeit hat.
• Den Vertrag mit St. Gallen von 1817 und den Tarif von Graubünden von 1817 für Briefe aus Bayern.
• Den Vertrag mit Basel von 1847 mit der Anwendung des reduzierten Tarifes vom 1. Februar 1848 der Graubündner Postcommission. Dazu die Abstempelung von Basel für die Franco - Briefe aus Graubünden.
• Die Taxen nach dem neuen Tarif in Frankreich ab dem l. August 1849 und der Einführung des eidg. Posttarifs vom l. Oktober 1849.
• Die Berechnungen der Briefporti für den Feldkircherboten während der bayerischen Zeit die aus Tirol via Voralberg nach Graubünden gelaufen sind.
• Den modifizierten Vertrag mit Oesterreich von 1826 / 1832 für Briefe die aus Balzers resp. Chiavenna nach Graubünden gelangen, oder dasselbige transitieren.
• Die Bergellerlandboten - Route, Abgang S- chanf, für Briefe die nach der Lombardei oder Modena gerichtet sind.
• Die Bergellerlandboten - Route, Abgang Chur, für Briefe die aus dem Engadin nach dem Albulatal gerichtet sind, mit dem neuentdeckten SEGLIO Stempel.
• Die Heinzenberger - Landboten - Route, ab Chur.
• Tarif der Postcommission von 1845.
• Briefe aus Neapel mit der Splügen- oder St. Bernardinopost.
• Die Handhabung der Boite Briefe vom Büro Chur.

Alle diese, zur Ergänzung, resp. zur Berechnung unerlässlichen Abhandlungen, sende ich Ihnen unter Verrechnung meiner Selbstkosten von Fr. 15.- / Euro 15.- fürs Ausland, portofrei zu.
Emil Rüegg, Clois 3, CH - 7078 Lenzerheide. Email: emil.rueegg@bluewin.ch

Landboten-Porto-Brief von Sils im Engadin nach Filisur im Albulatal vom 4. März 1846. Brieftarif vom 1. Juli 1845. Der sehr seltene Stempel SEGLIO mit.den Massen 4 x 19 mm, schwarzblau, GR.66.38a, ist erst kürzlich aufgefunden worden, und 1846 nur wenige Wochen verwendet worden.

4 Bluzger (Bleistift, unten Mitte, vom Bergellerboten). Für die Bergellerroute wird die gleiche Praxis angewendet wie für die Engadinerroute, d.h. Briefe die aus dem Engadin stammen, und für das Oberhalbstein oder Albulatal bestimmt sind, werden mit der im Tarif 1845 aufgeführten Taxe bis an den Julier belastet.

5 Bluzger (schwarze Tinte, unten Mitte, von Lenz). Der Posthalter von Lenz rechnet für seine Bemühungen einen Bluzger dazu. Da dies bei den Engadinerbriefen Richtung Albulatal immer der Fall ist, muss man annehmen, dass dies in Abstimmung mit der Kantonalpostdirektion stattgefunden hat.

8 Bluzger Rötel, oben, von Lenz). Da wird das reduzierte Porto für Albulatalbriefe (Bergüner) dazu gerechnet, obwohl in den 3 Bluzger die Ablagetaxe inklusive ist.

9 Bluzger (Rötel, von Filisur) + l Bluzger für die Ablage, wird beim Empfänger erhoben.