1860 Das Rütli wird unveräusserliches Nationaleigentum des Schweizervolkes; es wird von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft betreut.
1898 Die Oberpostdirektion regt die Errichtung einer Sommerpoststelle an.
1899 Die Rütlikommission der Gemeinnützigen Gesellschaft ist vom Vorschlag der Oberpostdirektion nicht begeistert. Nach langem Zögern gibt sie „auf Zusehen